In der Warteschleife zum Zwangsumzug
Seit August ist die neue Wohnaufwendungenverordnung (WAV) in Kraft, dennoch sind Tausende Mieter/innen von den Jobcentern in ihren Wohnungen nur noch geduldet
Von Christian Linde
Fast jeder dritte Haushalt, dessen Miethöhe vom Jobcenter geprüft wurde, erhielt im vergangenen Jahr eine Aufforderung zur Senkung der Mietkosten. In über zehntausend Fällen steht eine Entscheidung noch aus. Aktuell befinden sich nach Angaben der Senatsverwaltung für Soziales darüber hinaus – trotz der kürzlich angepassten Richtwerte im Rahmen der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) – noch rund 35.000 Haushalte in der Warteschleife zum Zwangsumzug.
Laut der aktuellen Erhebung der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Landkreistag und dem Statistischen Bundesamt betrug im Juli 2013 der Anteil der Hartz-IV-Beziehenden an der Bevölkerung in Berlin 17,2%. Den zweiten Platz belegte Bremen mit 14,3%, der bundesweite Durchschnitt lag bei 7,6%. Damit ist Berlin die Hauptstadt der Langzeiterwerbslosen. Angesichts der rasant steigenden Mietpreise stellt sich damit vor allem eine Frage: Wie lange können Haushalte, die auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft durch die Jobcenter angewiesen sind, noch in ihren Wohnungen und damit in ihrem sozialen Umfeld bleiben?
Keine Anpassung an Marktmieten
Am 1. August 2013 traten die Neuregelungen der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) in Kraft. Damit stiegen die monatlichen Zuschüsse im Schnitt zwischen 21 Euro für einen 1-Personen-Haushalt und 26 Euro für eine fünfköpfige Familie. Ein 4-Personen-Haushalt erhält dagegen im Schnitt nur vier Euro mehr. Einem Single werden demnach durchschnittlich 415 Euro (vorher 394 Euro) monatlich für Miete und Heizung erstattet. Ein Elternpaar mit zwei Kindern erhält im Durchschnitt 669 Euro (vorher 665 Euro). Von einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse kann damit keine Rede sein. Das ergibt sich etwa aus dem Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin (IBB) und der Auswertung aktueller Mietangebote. So lag die mittlere Angebotsmiete zuletzt bei 7,58 Euro/qm nettokalt. Besonders hoch sind die Angebotsmieten für Kleinstwohnungen bis 40 qm. Diese betragen sogar bis zu 9,59 Euro/qm nettokalt.
Miete über Obergrenze
Wie eng es für immer mehr Betroffene wird, belegen aktuelle Zahlen des Berliner Senats. Demnach lag im Jahr 2012 bei insgesamt 63.658 Bedarfsgemeinschaften die Miete über der Obergrenze, die von den bezirklichen Jobcentern übernommen wird. „Die Anzahl der Fälle über der Richtwertobergrenze bedeutet allerdings nicht, dass in jedem Fall eine Mietdifferenz durch die Hilfeempfangenden zu tragen ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen noch keine Entscheidung getroffen wurde oder unter Würdigung der Besonderheit des Einzelfalls die Miete als individuell angemessen bewertet wurde“, betonte Mario Czaja, Senator für Gesundheit und Soziales auf eine aktuelle Anfrage im Abgeordnetenhaus.
Im vergangenen Jahr wurden 612 Umzüge bei ALG-II-Beziehenden registriert. Im Jahr 2011 waren es 1.337. Bis März des laufenden Jahres beziffert die Senatsverwaltung für Soziales den Umfang mit 58 Haushalten. Eine Aufforderung zur Kostensenkung erhielten 2012 insgesamt 16.481 Bedarfsgemeinschaften. Während in knapp 12.500 Fällen noch keine Entscheidung getroffen wurde, flatterte rund 35.000 Haushalten der Hinweis ins Haus, dass trotz „zu hoher Miete“ eine Kostensenkung nicht verlangt wird – vorerst. Insgesamt leben damit fast 50.000 Langzeiterwerbslose, trotz der kürzlich angepassten Richtwerte im Rahmen der WAV, in der Ungewissheit über die Dauer des Verbleibs in ihrer Wohnung.
Im April 2013 hatte das Landessozialgericht die Berliner Regelungen zu den Mietsätzen für Hartz-IV-Beziehende gekippt. Damit ist die Landesregierung, die Revision gegen die Entscheidung eingelegt hat, gezwungen, eine neue Verordnung auf den Weg zu bringen. Wer dann immer noch oder zusätzlich auf gepackten Koffern sitzen wird, ist offen.
Weitere Informationen:
Die Berliner MieterGemeinschaft bietet Sozialberatung sowohl für Mitglieder als auch für Nicht-Mitglieder an. Die Termine sowie weitere Beratungsangebote finden Sie auch unter:
www.bmgev.de/beratung/sozialberatung.html
MieterEcho 362 / September 2013
Schlüsselbegriffe: Zwangsumzug, Wohnaufwendungenverordnung, WAV, Jobcenter, Hartz-IV-Beziehende, Marktmieten, Mietobergrenze, Richtwertobergrenze, Langzeiterwerbslose, Berlin