Bedingt klimafreundlich
Fernwärme ist in der Regel energieeffizienter, aber nicht immer billiger
Jutta Blume
Rund eine Million Berliner Haushalte sind an das Fernwärmenetz von Vattenfall angeschlossen, davon etwa jeweils die Hälfte im Westen und im Osten der Stadt. In den letzten drei Jahren hat der Berliner Kraftwerksbetreiber Vattenfall das Fernwärmenetz stark ausgebaut und etwa 1.500 Liegenschaften mit 100.000 Wohneinheiten neu angeschlossen. Der weitere Ausbau mit Schwerpunkten in Spandau, Prenzlauer Berg, Moabit und Wilmersdorf ist geplant.
In der mit dem Land Berlin im Oktober 2009 geschlossenen Klimaschutzvereinbarung verpflichtete sich die Vattenfall Europe AG, ihr Fernwärmenetz weiter auszubauen sowie ihren Kraftwerkspark zu modernisieren: „Das Land Berlin und Vattenfall bauen mit dieser Klimaschutzvereinbarung ihre bisherigen Kooperationen im Klimaschutz weiter aus. Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Basisjahr 1990. Dabei umfassen die Maßnahmen von Vattenfall die Modernisierung seines Berliner Kraftwerkparks zur Fernwärmeversorgung, den Ausbau dezentraler Erzeugungsanlagen, die Nutzung Erneuerbarer Energien, den Einsatz biogener Stoffe sowie den Einsatz innovativer Technologien zur Erhöhung der Energieeffizienz in der Stadt.“
Mieter/innen haben keine Wahl
Zwar verfügt das Land Berlin nach wie vor über kein Klimaschutzgesetz, hat aber Klimaschutzvereinbarungen mit großen privaten und öffentlichen Unternehmen der Stadt geschlossen. Auf diese Weise will der Senat seine Ziele zur CO2-Reduktion von mehr als 40% bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 erreichen. Vattenfall profitiert von der Klimaschutzvereinbarung, weil sich das Unternehmen trotz Braunkohletagebau und -verstromung in Brandenburg mit einem sauberen Image präsentieren kann. Die Nutzung der Abwärme aus den Kraftwerken verbessert den Wirkungsgrad erheblich und ist insbesondere in Ballungsräumen sinnvoll. Allerdings nutzt Vattenfall den Fernwärmebedarf auch, um Kraftwerksneubauten zu legitimieren, etwa das umstrittene Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg. Dass der Klimaschutz nicht auf reiner Freiwilligkeit beruht, zeigen die ursprünglichen Pläne für den Ersatz des Heizkraftwerks Klingenberg in Berlin. Am Standort des alten Braunkohlekraftwerks wollte der Konzern mitten in der Stadt ein neues Steinkohlekraftwerk bauen. Der Widerstand der Berliner Bevölkerung führte zur Änderung der Pläne. In Klingenberg entstehen nun ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk sowie ein Biomasseheizkraftwerk. Ebenfalls ein Biomasseheizwerk soll ab Mitte 2013 das Märkische Viertel mit Wärme beliefern. Doch auch die Verfeuerung von Biomasse muss nicht unbedingt nachhaltig und klimafreundlich sein. Da regional nicht genügend Holz verfügbar war, plante Vattenfall zunächst den Import von Holzchips aus dem afrikanischen Liberia. Die Pläne wurden von verschiedenen Organisationen scharf kritisiert, zum einen aufgrund des langen Transportwegs und zum anderen aufgrund der ungünstigen Vertragsbedingungen für die liberianischen Bauern. Im Mai erklärte Vattenfall schließlich in einer Pressemitteilung seinen Ausstieg: „Der wesentliche Grund für diese Entscheidung liegt darin, dass die Erwartungen an Mengen und Preise der dort erzeugten Holzhackschnitzel nicht erfüllt werden konnten.“ Vattenfall plant aber weiterhin, Holz auf internationalen Märkten einzukaufen, und verweist dabei auf eine mit dem Land Berlin geschlossene Nachhaltigkeitsvereinbarung.
Kosten regional sehr verschieden
Mieter/innen haben weder einen Einfluss darauf, was Vattenfall in seinen Kraftwerken verfeuert, noch, ob sie mit Fernwärme versorgt werden. Wenn sich Hauseigentümer für einen Anschluss ans Fernwärmenetz entscheiden, gibt es für Mieter/innen keine Möglichkeit dagegen vorzugehen, selbst wenn in der eigenen Wohnung bereits eine Gasetagenheizung vorhanden ist. Am 24. September 2008 entschied der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 275/07), dass es sich beim Anschluss an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz (siehe unten) um eine zu duldende Energiesparmaßnahme handelt. Da die Fernheizung teurer als Erdgas ist, sind diese Mieter/innen dann in der Regel mit höheren Heizkosten konfrontiert. Besonders hoch fallen die Kosten aus, wenn sich der Eigentümer verkalkuliert und eine zu große Wärmemenge bestellt.
Sowohl im Vergleich zu anderen Fernwärmenetzen im Bundesgebiet als auch im Vergleich mit anderen Heizungsarten ist die Fernwärme in Berlin aber in der Regel noch relativ günstig. Laut bundesweitem Heizspiegel 2012 lagen im Abrechnungsjahr die mittleren Kosten für Fernwärme zwischen 7,10 und 12,40 Euro/qm und Jahr inklusive Warmwasser. Diese durchschnittlichen Kosten variieren geringfügig entsprechend der Gebäudegröße, bei einer Gesamtfläche von 1.000 qm gelten Beträge ab 16,60 Euro/qm als zu hoch. Nach Erhebungen des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) wurde Fernwärme in Berlin im vergangenen Jahr 7% teurer, was im bundesweiten Schnitt liegt, während die Erdgaspreise mit 10% in Berlin um das Doppelte des Bundesdurchschnitts stiegen. Der bundesweite Preisanstieg beim Heizöl betrug dagegen 24,5%.
Obwohl die Fernwärme eigentlich eine effiziente Heizungsart ist, besteht die Gefahr, dass die Anbieter aufgrund ihrer regionalen Monopolstellung überhöhte Preise fordern. So ermittelt das Bundeskartellamt nach Informationen der Stiftung Warentest gegen die Betreiber von elf Fernwärmenetzen. Die Ermittlungen beziehen sich auf die Jahre 2007 und 2008, in diesem Zeitraum lagen die Fernwärmepreise in einem weiten Spektrum zwischen 4 und 18 Cent pro Kilowattstunde. Die Berliner Preise befanden sich dabei eher im unteren Bereich des Spektrums. Weiterhin will das Bundeskartellamt die Preisentwicklung von 2009 bis 2011 überprüfen.
Bessere Werte für Energieausweis durch Fernwärme
Für Hauseigentümer ist Fernwärme attraktiv, weil sie bestimmte Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt. Gebäude, die verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden, benötigen seit 2009 einen Energieausweis. Gebäudeeigentümer können durch die Nutzung von Fernwärme vom Nachweis des Primärenergiebedarfs befreit werden. Voraussetzung ist, dass die Fernwärme zu über 70% in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird. In Berlin liegt der Kraft-Wärme-Kopplung-Anteil nach Angaben von Vattenfall bei über 90%. Für die Anforderung an die Dämmung der Gebäude ist außerdem der Primärenergiefaktor der jeweiligen Heizungsart wichtig. Für die Fernwärme von Vattenfall gilt ein sehr niedriger Primärenergiefaktor von 0,56. Bundesweit gilt für Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung sonst pauschal ein Primärenergiefaktor von 0,7 und für gas- und ölbeheizte Gebäude 1,1 bis 1,3. Aufgrund des niedrigen Primärenergiefaktors für Fernwärme von Vattenfall können Eigentümer weniger umfangreiche Maßnahmen an der Gebäudehülle vornehmen und dennoch gute Werte für den Energieausweis erzielen. Einen direkten Rückschluss auf die zu erwartenden Heizkosten lassen diese Energieausweise nicht zu.
WärmecontractingImmer mehr Firmen bieten Wärmecontracting an, in Berlin sind derzeit etwa zehn Anbieter am Markt, darunter Vattenfall, Gasag und Lichtblick (siehe auch nachfolgende Beiträge). Beim Wärmecontracting gehört die Heizungsanlage im Keller nicht mehr dem Hauseigentümer, sondern einer externen Firma, die dann für die Bereitstellung der Wärme verantwortlich ist. Es gibt unterschiedliche Varianten des Contractings, am häufigsten dürfte wohl sein, dass der Contractor eine neue Heizungsanlage oder ein Blockheizkraftwerk einbaut und dann betreibt. Für Stromanbieter ist der Einbau von Blockheizkraftwerken attraktiv, da sie nachweisen müssen, möglichst viel Strom in Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen. Eine andere Variante des Contractings ist, dass ein externer Betreiber den Betrieb einer bestehenden Anlage übernimmt. Hier besteht die Gefahr, dass den Mieter/innen Kosten doppelt berechnet werden. „Der Wärmepreis enthält Reparatur- und Wartungskosten, die eigentlich Vermietersache sind. Der Contractor müsste daher einen Teil herausrechnen“, erklärt Birgit Holfert, Energiereferentin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wenn der Wärmepreis mit der Umstellung auf Contracting stark steigt, sollte daher auf jeden Fall Einsicht in die Unterlagen verlangt und eine Beratungsstelle aufgesucht werden. Nach (noch) geltendem Mietrecht müssen Mieter/innen dem Wärmecontracting nicht in jedem Fall zustimmen, zumindest nicht, wenn eine bestehende Heizungsanlage auf Contracting umgestellt wird. Mit der Änderung des Mietrechts will die Bundesregierung allerdings auch das Contracting erleichtern. Vermieter sollen die Kosten der Wärmelieferung eines externen Lieferanten als Betriebskosten umlegen können, wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut wird, die Wärme aus einem Wärmenetz bezogen wird oder das Contracting zu einer Effizienzsteigerung der Heizungsanlage führt. Eine Umstellung auf Wärmecontracting müssen Vermieter drei Monate vorher ankündigen. Genauere Einzelheiten zu den Wärmelieferverträgen sind im Gesetzesentwurf noch nicht geregelt. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften für Wärmelieferverträge zu erlassen. (jb) |
MieterEcho 357 / Dezember 2012
Schlüsselbegriffe: Wärmecontracting, Fernwärme, Fernwärmenetz, Vattenfall, Klimaschutzvereinbarung, Energieeffizienz, CO2-Reduktion, Biomasseheizwerk, Energieeinsparverordnung, Primärenergiefaktor, Blockheizkraftwerk