Logo Berliner Mietergemeinschaft e.V.
MieterEcho 349 /

Der Wolf und das Wasser

Wie ein vormals privatisierungskritischer Senator die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe zementierte

Mathias Behnis

 

Nachdem die Große Koalition im Jahr 1999 den Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe an die Konzerne RWE und Vivendi (heute Veolia) durchgesetzt hatte, zogen die damaligen Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen und PDS vor das Landesverfassungsgericht. Mit dem von ihnen angestrengten Normenkontrollverfahren sollte gegen bestimmte Punkte des Teilprivatisierungsgesetzes vorgegangen werden. Das Gericht beurteilte zum einen die Regelung zur Renditeberechnung für die Privaten als zu hoch und zum anderen eine Klausel, wonach eine Art Sonderrendite für Effizienzsteigerungen vorgesehen war, als verfassungswidrig. Insgesamt ging das Gesetz aber als verfassungskonform durch. Der Clou: Im bis vor Kurzem geheim gehaltenen Vertragswerk zur Teilprivatisierung ist eine Renditegarantie mittels einer Ausgleichspflicht des Landes für eventuell geringere Gewinne der Privaten enthalten.

 

CDU und SPD hatten sich Mitte der 90er Jahre auf eine Politik verlegt, die im Verkauf von Landesvermögen ein Mittel zur Haushaltskonsolidierung sah. Im Jahr 1999 wurde im Rahmen dieser „Vermögensaktivierung“ und unter Federführung der damaligen Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe vollzogen (MieterEcho Nr. 348/Juli 2011). 49,9% der Anteile gingen für umgerechnet rund 1,69 Milliarden Euro an RWE und Vivendi, denen die unternehmerische Führung der Wasserbetriebe weitgehend überlassen blieb. Die Geschäftsgrundlage war das später vom Verfassungsgericht bestätigte Teilprivatisierungsgesetz und ein geheimer Konsortialvertrag samt Nebenverträgen und Anlagen. Im § 23 des Konsortialvertrags wurde für alle möglichen Ereignisse, die die angedachte Gewinnhöhe der Privaten schmälern können, eine volle Ausgleichspflicht seitens des Landes festgeschrieben.

Von der Opposition zum Opportunismus

Der frühere Oppositionspolitiker Harald Wolf (PDS) sagte damals: „Bezahlen für die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (...) werden die Kunden und die Nutzer.“ Als mit dem Bankenskandal die Große Koalition zerbrach und im Jahr 2002 nach einem rot-grünen Intermezzo die PDS an die Regierung kam, schien die Möglichkeit für eine politische Wende auch in Bezug auf die Wasserbetriebe gegeben. Doch es kam anders: Der vormalige „Chef-Kritiker“ der Teilprivatisierung Wolf avancierte zum Wirtschaftssenator und wurde gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender des Konzerns. In dieser Position befindet er sich nun in einem strukturellen Interessenkonflikt. Zum einen ist er als Aufsichtsratsvorsitzender dem Wohl des Konzerns verpflichtet. Zum anderen soll er als Wirtschaftssenator der Allgemeinheit dienen. Wie Wolf diese Rolle ausfüllte, wurde 2003 deutlich. Die vom Landesverfassungsgericht beanstandeten Regelungen des Teilprivatisierungsgesetzes wurden unter Wolf zwar geändert, aber so, dass eine Vereinbarung des Teilprivatisierungsvertrags beibehalten blieb: Die vertraglich garantierte Rendite für die Privaten bei gleichzeitiger Verpflichtung des Landes, im Zweifelsfall selbst für diesen Gewinn aufzukommen.
Die Wasserpreise sind für die Berliner/innen seit der Teilprivatisierung um 35% gestiegen – trotz oder gerade wegen der Mitwirkung eines demokratisch-sozialistischen Senators, der nicht den Mut aufbrachte, sich der Beutegemeinschaft der Privaten entgegenzustellen.
Es wird von Wolf und seiner Partei immer wieder darauf verwiesen, dass bestimmte Sachzwänge ein anderes Handeln unmöglich gemacht hätten. Allerdings muss dann die Frage gestellt werden, welche Daseinsberechtigung die Partei Die Linke hat, wenn deren Spitzenfunktionäre davon ausgehen, im Großen und Ganzen ohnehin nichts bewirken zu können.

 

 

MieterEcho 349 / September 2011

 


MieterEcho 349 /

Schlüsselbegriffe: Harald Wolf, Berliner Wasserbetriebe, RWE, Vivendi, Teilprivatisierung, Renditegarantie, Konsortialvertrag, Bankenskandal, Aufsichtsratsvorsitzender, Wasserpreise