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Im Zweifel für Landowsky?

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hofft der frühere Fraktionsvorsitzende der CDU und Bankdirektor, Klaus-Rüdiger Landowsky, auf zwei Freisprüche

Benedict Ugarte Chacón
 

Seine Begeisterung über eine am 11. August bekannt gemachte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ließ Landowsky keine Ruhe mehr. Aus seinem Urlaub in Österreich ließ er sein einstiges Zentralorgan BZ wissen, dass nun seine „Ehre“ wieder hergestellt sei. Diese „Ehre“ sollte ihm – das hatte er im Zusammenhang mit den gegen ihn anhängigen Verfahren immer wieder betont – von einer linken Verschwörung aus Staatsanwaltschaft, Politik und Bürgerinitiativen streitig gemacht werden. Denn in der Welt des ehrenwerten Herrn Landowsky verhält es sich ganz einfach: Er diente immer nur Berlin, und wer etwas anderes behauptet, ist Kommunist. Ob Landowsky sich nicht zu früh gefreut hat, werden die nächsten Monate zeigen. Fest steht, dass die juristische Aufarbeitung des Berliner Bankenskandals noch schwieriger ist als zunächst befürchtet.

 

Das Verfahren, dessen Urteil das Bundesverfassungsgericht aufhob, drehte sich, verglichen mit den gesamten Vorgängen um die Bankgesellschaft Berlin, nur um Peanuts. Landowsky und weiteren Vorständen der BerlinHyp, einer Teilbank der Bankgesellschaft, wurde zur Last gelegt, durch die fragwürdige Kreditvergabe an das Immobilienunternehmen Aubis das Vermögen der BerlinHyp gefährdet zu haben. Das von den ehemaligen CDU-Politikern Christian Neuling und Klaus Wienhold gegründete Unternehmen Aubis wollte in das große Privatisierungsgeschäft mit ostdeutschen Immobilien einsteigen und kaufte massenweise unsanierte Plattenbauten, die saniert und mit Gewinn verkauft werden sollten. Finanziert wurde dieses Vorhaben von der BerlinHyp. Das Aubis-Geschäftsmodell ging jedoch schief, Neuling und Wienhold wurden wegen Betrugs angeklagt, und die Immobilien der Aubis wurden teilweise von der Bankgesellschaft in ihren Immobilienfonds (s. u.) untergebracht. Für das Berliner Landgericht stellte sich anschließend die Frage, ob Landowsky und seine Vorstandskollegen überhaupt Kredite an die Aubis mit ihrem unseriösen Geschäftsmodell hätten vergeben dürfen. Eine Parteispende über 40.000 D-Mark von Neuling und Wienhold an Landowsky im Jahr 1995, die 2001 ans Licht kam und zu einem Aspekt des Berliner Bankenskandals wurde, hatte mit dieser Kreditvergabe wahrscheinlich nicht das Geringste zu tun und war auch nicht Gegenstand des Verfahrens. Landowsky und andere Mitangeklagte wurden im März 2007 wegen Untreue verurteilt, Landowsky erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten – ein eher sanftes Urteil. Wohl auch deshalb, weil der Vorsitzende Richter Josef Hoch ihm bescheinigte, sich an anderer Stelle um das Wohl Berlins verdient gemacht zu haben. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil.
 

Urteil gegen Landowsky aufgehoben

Das von den Verurteilten angerufene Bundesverfassungsgericht befand nun, dass Landowsky und Co. durch die Bewilligung des Kredits zwar „die ihnen als Vorstandsmitglieder obliegende Pflicht verletzt haben, die Vermögensinteressen der Hypothekenbank wahrzunehmen, namentlich eine umfassende und sorgfältige Bonitätsprüfung vorzunehmen“, es fehle jedoch an einer wirtschaftlich nachvollziehbaren Feststellung und Darlegung des Schadens. Dass Landowsky pflichtwidrig gehandelt hat und von einer wieder hergestellten „Ehre“ keine Rede sein kann, ist also klar. Unklar ist nur noch, ob und wie sich ein Schaden aus Landowskys Handeln bestimmen lässt. Deshalb wurde das Verfahren an das Berliner Landgericht zurückverwiesen, das nun noch einmal genau nachrechnen muss. Sollte dies allerdings nicht gelingen, wäre ein Freispruch für Landowsky in diesem Fall möglich.
 

„Rundum-Sorglos-Fonds“

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Aubis-Prozess tangiert nun auch das Verfahren gegen Landowsky und andere Bankvorstände, bei dem es um die Auflage der „Rundum-Sorglos-Fonds“ der Bankgesellschaft geht, die im Zuge der Risikoabschirmung später vom Land Berlin übernommen wurden. Dieser wichtigste Prozess zum Bankenskandal begann im Juni 2009 und dreht sich um zwei der Skandal-Fonds: den LBB Fonds 12, der 1998 aufgelegt wurde, und den IBV Fonds Deutschland 1 von 1999. Beide gehören zu den größeren Fonds der Bankgesellschaft-Tochter IBG und sind mit umfangreichen Garantien für die Anleger ausgestattet – unter anderem wurden Mieteinnahmen über 25 Jahre garantiert. Für die Anleger bedeutet das ein sicheres Geschäft, aber für die Bank ein hohes Risiko, denn wenn die Fondsimmobilien die prognostizierten Mieteinnahmen nicht erbringen können, muss die Bank selbst für die Rendite der Fondszeichner aufkommen. Das Problem bei beiden Fonds war, dass die eingebrachten Immobilien zum Teil recht problematisch waren. So finden sich im LBB Fonds 12 zum Beispiel Immobilien der DSK/Pro Seniore-Gruppe, die Ende der 90er Jahre schon Probleme mit der Mietzahlung hatte, und Hunderte Wohnungen aus ehemaligen Aubis-Beständen, die ebenfalls nicht die erforderlichen Mieten einbrachten.

Landowsky wird nun vorgeworfen, als Aufsichtsratsmitglied der IBG nichts gegen solcherlei Geschäfte unternommen zu haben, obwohl bei der Auflage der Fonds bereits ersichtlich gewesen sei, dass aufgrund des Zustands der Immobilien und der allgemeinen Situation auf dem Immobilienmarkt die Anlegergarantien ein hohes Risiko für die Bank darstellten. Einen daraus resultierenden Schaden hätten die Angeklagten bewusst in Kauf genommen, was den Tatbestand der Untreue erfüllen würde.
 

Neuausrichtung des Verfahrens

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kündigte das Landgericht Ende August eine Neuausrichtung der Beweisaufnahme an. Es müssten nun Gutachter herangezogen werden, um möglicherweise entstandene Schäden genau nachzuweisen und zu beziffern. Dies kann allerdings schwierig werden, da noch nicht einmal klar ist, ob entsprechendes Datenmaterial überhaupt noch existiert. Von Seiten der Verteidiger war umgehend zu hören, dass nun auch hier ein Freispruch für Landowsky möglich sei.

Doch selbst wenn Landowsky erneut verurteilt werden sollte, bleibt festzuhalten: Er und die anderen Bankmanager stehen vor Gericht, weil durch ihr Wirken der Bankgesellschaft ein Schaden entstanden sein soll. Sie stehen nicht vor Gericht, weil das Land Berlin aller Voraussicht nach einen Schaden erleiden wird, da Rot-Rot die Bankgesellschaft dergestalt „sanierte“, dass die Immobilienfonds samt ihren Risiken auf das Land übertragen wurden. Und sie stehen auch nicht vor einem politischen Tribunal, das die Verdienste insbesondere Landowskys für das Gedeihen des Berliner Filzes zu bewerten hätte. Landowsky war einer von vielen, die bei der Bankgesellschaft Verantwortung trugen. SPD-Größen wie Annette Fugmann-Heesing oder Dietmar Staffelt, die als Aufsichtsräte oder zuständige Senatoren nichts von der sich seit Ende der 90er Jahre anbahnenden Krise der Bankgesellschaft mitbekommen haben wollen, wurden mit ihrem Versagen nie ernsthaft konfrontiert. Vielleicht auch deshalb, weil vorstellbar ist, dass sich die damalige PDS ihren Regierungseintritt mit ihrem Schweigen zur Verantwortung der SPD beim Bankenskandal erkaufte.
 

MieterEcho Nr. 343 / November 2010


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