Die sprunghaft gestiegenen Heiz- und Stromkosten stellen für viele Haushalte eine sehr hohe Belastung oder gar eine existenzielle Bedrohung dar. Die Bundesregierung hat darauf mit einem für die „einfachen Bürger/innen“ nur schwer zu durchschauenden Konglomerat aus Einmalzahlungen, Preisdeckeln und haushaltsbezogenen Beihilfen reagiert, mit sehr unterschiedlichen Regelungen für die einzelnen Betroffenengruppen. Das Land Berlin hat zudem einen „Härtefallfonds“ eingerichtet, der ergänzend zu den Bundesprogrammen wirken soll. Mit diesen Hilfepaketen soll vor allem einer befürchteten großen sozialen Protestwelle weitgehend der Wind aus den Segeln genommen werden.
Einmalige Energiebeihilfen in Höhe von bis zu 300 Euro haben bereits Berufstätige, Rentner sowie Grundsicherungs- bzw. Bürgergeldbeziehende erhalten. Studierende und Fachschüler/innen sollen ebenfalls bedacht werden, müssen dafür aber ab Januar einen entsprechenden Antrag stellen. Natürlich reichen diese Einmalhilfen keineswegs aus, um die Preisexplosion bewältigen zu können. Bei Grundsicherung und Bürgergeld gilt laut Gesetz, dass die Heizkosten vom Jobcenter oder Sozialamt „in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen“ übernommen werden, wenn sie „angemessen“ sind. Man kann dafür einen „Antrag auf Übernahme der Heizkosten“ stellen. Bei den Stromkosten sieht es anders aus, denn diese sind im Regelbedarf enthalten. So sind für Alleinstehende 40,73 Euro an Stromkosten vorgesehen. Wenn das nicht reicht, kann ein „Antrag auf einen Härtefallmehrbedarf für die hohen Stromkosten“ gestellt werden. Wenn die Betroffenen mit Nachzahlungsaufforderungen von Stromanbietern konfrontiert werden, besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung oder ein Darlehen mit den jeweiligen Behörden zu vereinbaren. Ist bereits eine Stromsperre erfolgt und sind alle anderen Möglichkeiten erschöpft, kann ein Antrag auf eine Schuldenübernahme beim Jobcenter bzw. Sozialamt gestellt werden.
