Auch dem Berliner Senat ist mittlerweile aufgegangen, dass der im August 2014 beschlossene Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 (StEP Wohnen) bereits Makulatur ist. Im vor einigen Wochen veröffentlichten Zwischenbericht zum neuen StEP Wohnen 2030 heißt es dazu, dass der seinerzeit angenommene Bedarf von 10.000 neuen Wohnungen pro Jahr aufgrund der „beschleunigten Entwicklungsdynamik“ nicht mehr realitätstauglich sei, da Berlin zwischen 2011 bis 2016 um mehr als 250.000 Einwohner/innen gewachsen ist.
Für die Erarbeitung des StEP Wohnen 2030 wurde zunächst ein 29-köpfiger beratender Begleitkreis eingerichtet, um die Leitlinien zu erarbeiten. Seine Mitglieder bestehen in erster Linie aus Vertreter/innen der Wohnungswirtschaft und der Kommunalpolitik, aber auch der Berufsverbände der Bauwirtschaft und der Wissenschaft. Im Sinne der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen „neuen Beteiligungskultur“ wurden auch „alternative“ Institutionen und Initiativen eingeladen, unter anderem das Mietshäuser Syndikat und die Gruppe „Stadt von unten“. Den drei großen Mieterorganisationen der Stadt wurde allerdings nur ein Platz zugestanden. Der Zwischenbericht zum StEP Wohnen 2030 und ein „Mengengerüst“ wurden im September vom Senat verabschiedet. Letzteres beziffert den Neubaubedarf für den Zeitraum 2017 bis 2030 auf 194.000 Wohnungen. Davon entfallen allein 77.000 auf den sogenannten Entlastungsbedarf. Damit sind fehlende Wohnungen gemeint, die aufgrund der Bevölkerungsentwicklung bereits in den Jahren 2013 bis 2016 hätten gebaut werden müssen, aber nicht gebaut wurden. Um diesen Rückstand einigermaßen aufzuholen, müssten in den Jahren 2017 bis 2021 laut Senat mindestens 20.000 Wohnungen pro Jahr fertiggestellt werden. Danach würde sich der Neubaubedarf auf jährlich ca. 10.000 Einheiten reduzieren, da mit einer „nachlassenden Einwohnerdynamik“ zu rechnen sei. Es sei allerdings „erkennbar, dass die bisher bekannten Potenziale den Bedarf langfristig nicht decken können“. Für die kommenden fünf Jahre sei das Bauland „rechnerisch noch ausreichend“, allerdings nur „sofern die verfügbaren Flächen mobilisiert werden können“. Dass genau daran erhebliche Zweifel angebracht sind, hat der rot-rot-grüne Senat bereits zu Beginn seiner Amtszeit demonstriert, als er das größte von der Vorgängerregierung ausgewiesene Entwicklungsgebiet, die Elisabeth-Aue in Pankow, aufgrund von Bürgerprotesten komplett aufgab. Vollkommen unklar ist derzeit ferner, ob – und wenn ja wann – mit dem geplanten Bau von 5.000 Wohnungen auf dem Areal des Flughafens Tegel begonnen werden kann. In einem Interview mit der Berliner Zeitung bezifferte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) das Risikopotenzial einer Offenhaltung von Tegel sogar auf 25.000 Wohnungen, da von einer entsprechenden Entscheidung auch viele mögliche Neubauflächen in der Umgebung des Flughafens betroffen wären. Die Belastbarkeit der mittelfristigen Neubauplanungen ist also ohnehin nicht besonders hoch, aber die im Zwischenbericht zum StEP Wohnen 2030 formulierten acht Leitlinien machen darüber hinaus auch deutlich, dass man den eingeschlagenen Kurs der Ermunterung von Neubaugegner/innen fortzusetzen gedenkt. Es wimmelt nur so vor Allgemeinplätzen und hehren Absichtserklärungen nebst ständiger Betonung der „partizipativen Prozesse“. Das Kernproblem, nämlich der jetzt schon dramatische und weiter wachsende Mangel an bezahlbarem Wohnraum für alle Schichten der Bevölkerung wird kaum benannt. Auch die Profitlogik des Wohnungsmarkts wird durch bestimmte Neubauanteile der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und zeitlich begrenzte Belegungsbindungen bei privatwirtschaftlich errichteten Wohnungen nur ein wenig flankiert, aber im Kern nicht angetastet.
