MieterEcho
Nr. 289 - Januar/Februar 2002

Kein Wohngeld bei "wilder Ehe"

 

Klaus Nolden und Ellen Ravens-Nolden

Seit 12 Jahren leben Herr B. und Frau R. in eheähnlicher Gemeinschaft, ohne verheiratet zu sein. Herr B. ist Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft und steht allein im Nutzungsvertrag. Zum gemeinsamen Haushalt zählt die 14jährige Tochter. Das Wohngeldamt Treptow-Köpenick weigert sich im November 2001, bei der Berechnung des Wohngelds von drei anspruchsberechtigen Personen auszugehen. Statt 265 DM Wohngeld für den Haushalt zu zahlen, soll lediglich Herr B. Wohngeld erhalten, in Höhe von 54 DM monatlich.

Als Begründung bemüht die Behörde in ihrem ablehnenden Bescheid Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes, der einen besonderen Schutz für Ehe und Familie nahelegt. Danach sind Herr B., Frau R. und Tochter wegen fehlender Heiratsurkunde lediglich Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und dürfen nicht bessergestellt werden als eine Familie.

 

Startseite | MieterEcho Archiv