|
||
Instrumente der Verteidigung | ||
| ||
Was geschieht, wenn der Vermieter Mieterrechte ignoriert? - Einstweilige Verfügung. Modernisierungsankündigungen lösen Beklemmung aus. Das ist verständlich, aber in der Regel nicht nötig. Man sollte gelassen bleiben, sich mit Nachbarn verständigen und guten Rat suchen. Der ist gar nicht teuer. Mitglieder der Berliner MieterGemeinschaft erhalten ihn in den Beratungsstellen kostenlos und wenn sie eine Hausversammlung veranlassen, wird er auch den Nachbarn, die nicht in der Berliner MieterGemeinschaft sind, zum gleichem Nulltarif zuteil. Hausversammlungen haben gegenüber der Einzelberatung manch einen Vorteil. Neben der juristischen Aufklärung können auch das kollektive Vorgehen der Mieter erörtert sowie praktische Fragen behandelt werden. Dazu gehört unter anderem häufig das Problem, wie die Mieter ihre Rechte durchsetzen bzw. verteidigen können, wenn sich der Vermieter nicht an die innerhalb des gesetzlichen Rahmens gegebenen Spielregeln hält. Juristen sehen das als klassischen Fall einer Besitzstörung. Der Vermieter mag der Eigentümer des Hauses sein und allerlei Eigentümerrechte haben, aber der Mieter ist der Besitzer sowohl der Wohnung als auch der dazugehörigen Außentoilette. Und in diese Besitzrechte hat der Eigentümer mit der Beseitigung ungerechtfertigt eingegriffen. Da nun zweifellos die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands dringlich, in unserem Beispielsfall sogar außerordentlich dringlich ist, sind alle Voraussetzungen für ein einstweilige Verfügung gegeben. Selbst wenn der Vermieter Einspruch erhebt, was zu erwarten sein dürfte, erzwingt er damit nur eine mündliche Verhandlung über die einstweilige Verfügung in der lediglich summarisch geprüft wird. In dem folgenden Hauptprozess wurde schließlich der Duldungsanspruch des Vermieters, siehe MieterEcho 284, S.35, dann auch zurückgewiesen. Nebenbei bemerkt: Es hatte sich damit noch nicht die Frage des "Wohin?" geklärt, aber ein Anspruch auf eine deftige Mietminderung war zudem gegeben.
| ||
| ||
Startseite | MieterEcho Archiv | ||
© Berliner Mietergemeinschaft 2001 |