MieterEcho
Nr. 285 - Mai/ Juni 2001

Winterfeldtstraße 25

 

Der Krimi "Sanierung und Umwandlung in Eigentumswohnungen", der sich in der Winterfeldtstraße 25 abspielt, wurde vom MieterEcho bereits mehrfach dokumentiert. Die jetzige Episode befasst sich mit der Videoüberwachung der MieterInnen durch die Hauseigentümer. Von den MieterInnen wurde der Redaktion der abgebildete Brief "zur Belehrung und Belustigung" überreicht.

Zunächst zur Erinnerung:

01.02.99 Mebes & Wullinger erwerben das Haus Winterfeldtstraße 25 in Berlin-Schöneberg.
(Dr. Reto Mebes und Stefan Wullinger sind "geschäftsführende Gesellschafter" der "Dr. Mebes & Wullinger Immobiliengesellschaft Berlin" und zugleich deren Tochtergesellschaft "Grundstücksgesellschaft Winterfeldtstraße 25 mbH". GmbHs handeln durch ihre Geschäftsführer. Alle Aktivitäten beider Gesellschaften in Zusammenhang mit dem Haus Winterfeldtstraße 25 sind damit von den Geschäftsführern veranlasst. Als Kurzbezeichnung wird dafür im folgenden Mebes & Wullinger verwandt.

20.02.00 Mebes & Wullinger beabsichtigen die flächendeckende Videoüberwachung vom Hof und den Durchgängen. Mit der Planung wird eine Leipziger Firma (Fa. Gmyrek) beauftragt.

10.03.00 Die Verwanzung wird durchgeführt! Getarnt als Elektroarbeiten in den Hauseingängen und Treppenhäusern werden versteckte Minikameras mit Funkübertragung angebracht. Die Hofbeleuchtung wurde intensiviert, um rund um die Uhr jede Bewegung der Hausbewohner auszuspähen.

07.04.00 Die den Mietern bekannten Überwachungskameras werden entfernt - Herr Mebes behauptet, sie seien "gestohlen" worden. Gleichzeitig werden Warnschilder "Achtung Videoüberwachung!" im Hofbereich angebracht. Die Mieter gehen zu diesem Zeitpunkt noch davon aus, dass noch etliche weitere Überwachungsgeräte Haus und Hof ausspähen.

12.04.00 Das Amtsgericht Schöneberg ordnet per einstweiliger Verfügung an, dass sämtliche im Gebäude Winterfeldtstraße 25 installierten Kameras von Mebes & Wullinger entfernt werden müssen.

16.04.00 Ein 8-minütiger Beitrag über den Konflikt wird auf Pro7 gesendet.

23.05.00 Mieter entdecken erneut Überwachungsanlagen und beantragen ein Ordnungsgeld.

04.07.00 Die "Grundstücksgesellschaft Winterfeldtstraße 25 mbH" wird zu 1000 DM Geldbuße verurteilt, da Herr Mebes trotz Verbotes durch Gerichtsbeschluss Video- und andere Überwachungsanlagen im Haus Winterfeldtstraße 25 weiterbetrieb.

24.04.01 Die Firma Gmyrek nimmt Abstand von Herrn Dr. Mebes und anderen Vermietern, die ähnliche Methoden der Mieterbespitzelung anwenden.

Das diesbezügliche Schreiben ist hier dokumentiert.

Gmyrek Elektronik - www.spionage.com

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Interesse verfolgen wir Ihre Internetpublikation www.w25.de.

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass unsere Firma nicht eine "Internetadresse für Mieterbespitzelung" ist oder sich als solche versteht.

Wir führten das Projekt in der Winterfeldtstraße NICHT aus. Dr. Mebes erhielt von uns lediglich ein kostenpflichtiges Angebot für die Realisierung eines Projektes. Wir wussten auch nicht, was Herr Dr. Mebes damit tatsächlich beabsichtigte. Unter Vortäuschung falscher Sachverhalte gab er uns den Auftrag. Er meinte, die Videoüberwachung wäre zum Schutz der Mieter erforderlich, wegen Diebstahl, Vandalismus und zum Schutz dieser. Erst als wir dann die Pläne vor Ort bekamen, zweifelten wir an dieser Aussage. Zudem nannten wir einem Mieter bereitwillig unsere Internetadresse, was beweisen müsste, dass wir keine tiefen Kenntnisse hatten. Laut den Verpflichtungen unseres Auftrages erstellten wir zwar ein Angebot und Projekt, lehnten die Realisierung allerdings ab. Das Projekt wurde durch eine andere Firma ausgeführt, welche durch Dr. Mebes beauftragt wurde. Darauf hatten wir keinen Einfluss. Dass dies nun mit unserem Projekt erfolgte, bedauern wir. Wir möchten auch klar Stellung beziehen:

Unter Kenntnis der tatsächlichen Umstände hätten wir unter keinen Umständen ein Angebot bzw. Projekt erstellt oder so eine Anlage realisiert!

Wir sind eindeutig auf Ihrer Seite und vertreten Ihre Meinung!

Die Anbringung der Anlage unter diesen Umständen ist auch rechtswidrig, nur im konkreten Verdachtsmoment auf kriminelle Handlung (Diebstahl etc.) dürfen solche Systeme eingesetzt werden.

Für den TV-Sender Pro7 gaben wir dazu eine entsprechende Stellungnahme ab. Darauf wollte uns Herr Dr. Mebes auf 50 000 DM verklagen, was unsere Anwälte jedoch abschmettern konnten. Sie kennen ja dieses Spiel...
Wir fühlen uns selbst als Opfer von Dr. Mebes und seiner unbeschreiblichen Art...
Unsere Firma vertreibt nichtmarktübliche Überwachungstechnik, vor allen Dingen an Firmen und Behörden zur Kriminalitätsbekämpfung. Natürlich kann diese Technik auch missbraucht werden, genau so wie man mit Autos zu schnell fahren kann. Darauf haben wir keinen Einfluss.

Wir bitten Sie deshalb freundlich, den Vermerk "Internetadresse für Mieter-Bespitzelung" zu entfernen, da er nicht den Tatsachen entspricht.

Wir gestatten Ihnen, zu bemerken, dass wir ebenfalls getäuscht wurden.

Zudem können wir mit Hilfe unserer Buchhaltung beweisen, dass wir nicht an Vermieter verkaufen.

Falls Sie noch Verdacht auf Minikameras oder Wanzen haben, können Sie gerne unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Wir sind in der Lage, sicher solche Geräte aufzuspüren.

Wir verbleiben in Erwartung einer freundlichen Reaktion (...)

Mit freundlichen Grüßen Stefan Gmyrek

 

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