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Betriebskosten

Wirtschaftseinheit


Grundsätzlich sind die Betriebskosten jeweils für das einzelne Haus zu ermitteln und umzulegen. Jedoch können im freifinanzierten Wohnungsbau (genau wie im sozialen Wohnungsbau, wo eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Wirtschaftseinheiten möglich ist) Wirtschaftseinheiten die Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten bilden, sofern mietvertragliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Wirtschaftseinheiten können gebildet werden, wenn

  1. mehrere Gebäude einheitlich verwaltet werden,
  2. die in unmittelbarem örtlichen Zusammenhang stehen und
  3. keine wesentlichen Unterschiede im Wohnwert bestehen.

Außerdem müssen bautechnischer Stand, Bauwesen, Ausstattung und Nutzungsart gleich sein sowie die Wohnungen vergleichbaren Zuschnitt haben. Bei Abrechnung nach Wirtschaftseinheiten unterliegt der Vermieter einer erhöhten Aufklärungspflicht.


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