Verein
Mitgliedschaft
Wie kann ich Mitglied werden?
Sie können die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung an unsere Geschäftsstelle senden oder dort abgeben. Sie können aber auch direkt in einer unserer Beratungsstellen oder in unserer Geschäftsstelle Mitglied werden. Den Jahresmitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr können Sie auf unser Konto 83071-109 bei der Postbank Berlin (BLZ 100 100 10) überweisen (Einzahlungsbeleg bitte aufbewahren) oder sparen Sie sich die Aufnahmegebühr und uns unnötigen Geld- und Zeitaufwand für Zahlungserinnerungen, indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Ihre Mitgliedsunterlagen erhalten Sie binnen vier Wochen. Der Mitgliedsbeitrag ist für ein Jahr im Voraus zu bezahlen.
Wo finde ich die Beitrittserklärung?
Sie können die Beitrittserklärung im PDF-Format (61 KB) online ausfüllen und ausdrucken.
Was kostet das?
- Aufnahmegebühr 5 Euro (ab 2009 8 Euro)
(Die Aufnahmegebühr entfällt, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird.)
- Jahresbeitrag mit Rechtschutzversicherung 59 Euro (ab 2009 64 Euro)
(Sozialbeitrag 45 Euro, auf Antrag und gegen Nachweis.)
- Jahresbeitrag ohne Rechtschutzversicherung 33 Euro (ab 2009 38 Euro)
(Nur bei bereits bestehender Mietrechtsschutzversicherung.)
Der Kostenanteil für den Mietrechtsschutz-Gruppenversicherungsvertrag in Höhe von 26,04 Euro wird an die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungs AG abgeführt.
Mitglieder, die die nachfolgend genannten Unterhaltsleistungen beziehen, können beantragen, nur den ermäßigten Jahresbeitrag, d.h. den Sozialbeitrag in Höhe von 45 Euro, bezahlen zu müssen. Anspruch auf den ermäßigten Jahresbeitrag haben Bezieher/innen von Leistungen nach
- SGB II (Arbeitslosengeld II),
- SGB XII (Sozialhilfe) oder
- GsiG (Grundsicherungsgeld).
Das Antragsformular für den Sozialbeitrag kann telefonisch unter 030-216 80 01 bei der Berliner MieterGemeinschaft angefordert werden. Damit der Sozialbeitrag gewährt werden kann, muss das ausgefüllte Antragsformular mit dem aktuellen Nachweis über den Bezug einer der aufgeführten Leistungen (Kopie des Bescheids) zugesandt werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird am Jahresanfang für das laufende Kalenderjahr fällig. Bei späterer Zahlung ist der Versicherungsschutz gefährdet. Die Berliner MieterGemeinschaft kann den Mitgliedern, die den Sozialbeitrag zahlen, anbieten, nach Erteilung einer Einzugsermächtigung den Beitrag innerhalb der ersten fünf Monate des Jahres (d.h. von Januar bis Mai) in Raten von jeweils neun Euro einzuziehen. Diese Möglichkeit der Ratenzahlung ist an eine Einzugsermächtigung gebunden, um dafür die Verwaltungskosten niedrig zu halten.
Wie werde ich beraten?
Die Adressen und Öffnungszeiten unserer Beratungsstellen erfahren Sie immer aus der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitung MieterEcho. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, aber eine gewisse Wartezeit sollte einbezogen werden. Und: Bitte bringen Sie Ihre letzte Beitragsquittung oder das letzte MieterEcho auf Ihren Namen mit! Und vergessen Sie nicht Ihre Mietunterlagen, einschließlich Mietvertrag! Auf Grund des Rechtsberatungsgesetzes dürfen wir nur Mitglieder beraten. Sie haben Anspruch auf Beratung, sobald Sie Mitglied sind.
Was bietet die Rechtsschutzversicherung?
Wenn Sie einen Prozess gegen Ihren Vermieter führen müssen, deckt unsere Mietrechtsschutzversicherung alle Kosten, d.h. sowohl die Gerichtskosten als auch sämtliche Anwaltskosten. Bei Ehepartner/innen oder Lebensgefährt/innen reicht es, wenn die Hauptmieter/innen rechtsschutzversichert sind.
Die Wartefrist beträgt nur einen Monat. D.h., wenn Sie z. B. am 13. Mai Mitglied werden, so sind Sie gegen alle Rechtsstreitigkeiten versichert, die ab dem 13. Juni entstehen. Die Versicherung gilt aber selbstverständlich nicht für Streitfälle, die bereits länger schwelen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Rechtsschutzversicherung.
Maßgeblich für den Versicherungsbeginn ist das Datum des Eingangs Ihres Jahresbeitrags auf unserem Konto 830 71-109 bei der Postbank Berlin (BLZ 100 100 10) bzw. das Datum des Eingangs Ihrer Einzugsermächtigung. Bitte bewahren Sie Ihren Einzahlungsbeleg sorgfältig auf. Und beachten Sie bitte, dass bei verspäteter Zahlung Ihr Versicherungsschutz erlischt.
Wie trete ich wieder aus?
Die Mitgliedsdauer in der Berliner MieterGemeinschaft beträgt mindestens ein volles Kalenderjahr. Eine Kündigung muss drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich erfolgen, Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Satzung. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu unserem Verein.
Verein - Informationen zur Mitgliedschaft
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Wie kann ich Mitglied werden?
Sie können die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung an unsere Geschäftsstelle senden oder dort abgeben. Sie können aber auch direkt in einer unserer Beratungsstellen oder in unserer Geschäftsstelle Mitglied werden. Den Jahresmitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr können Sie auf unser Konto 83071-109 bei der Postbank Berlin (BLZ 100 100 10) überweisen (Einzahlungsbeleg bitte aufbewahren) oder sparen Sie sich die Aufnahmegebühr und uns unnötigen Geld- und Zeitaufwand für Zahlungserinnerungen, indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Ihre Mitgliedsunterlagen erhalten Sie binnen vier Wochen. Der Mitgliedsbeitrag ist für ein Jahr im Voraus zu bezahlen.
Wo finde ich die Beitrittserklärung?
Sie können die Beitrittserklärung im PDF-Format (61 KB) online ausfüllen und ausdrucken.
Was kostet das?
- Aufnahmegebühr 5 Euro (ab 2009 8 Euro)
(Die Aufnahmegebühr entfällt, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird.)
- Jahresbeitrag mit Rechtschutzversicherung 59 Euro (ab 2009 64 Euro)
(Sozialbeitrag 45 Euro, auf Antrag und gegen Nachweis.)
- Jahresbeitrag ohne Rechtschutzversicherung 33 Euro (ab 2009 38 Euro)
(Nur bei bereits bestehender Mietrechtsschutzversicherung.)
Der Kostenanteil für den Mietrechtsschutz-Gruppenversicherungsvertrag in Höhe von 26,04 Euro wird an die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungs AG abgeführt.
Mitglieder, die die nachfolgend genannten Unterhaltsleistungen beziehen, können beantragen, nur den ermäßigten Jahresbeitrag, d.h. den Sozialbeitrag in Höhe von 45 Euro, bezahlen zu müssen. Anspruch auf den ermäßigten Jahresbeitrag haben Bezieher/innen von Leistungen nach
- SGB II (Arbeitslosengeld II),
- SGB XII (Sozialhilfe) oder
- GsiG (Grundsicherungsgeld).
Das Antragsformular für den Sozialbeitrag kann telefonisch unter 030-216 80 01 bei der Berliner MieterGemeinschaft angefordert werden. Damit der Sozialbeitrag gewährt werden kann, muss das ausgefüllte Antragsformular mit dem aktuellen Nachweis über den Bezug einer der aufgeführten Leistungen (Kopie des Bescheids) zugesandt werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird am Jahresanfang für das laufende Kalenderjahr fällig. Bei späterer Zahlung ist der Versicherungsschutz gefährdet. Die Berliner MieterGemeinschaft kann den Mitgliedern, die den Sozialbeitrag zahlen, anbieten, nach Erteilung einer Einzugsermächtigung den Beitrag innerhalb der ersten fünf Monate des Jahres (d.h. von Januar bis Mai) in Raten von jeweils neun Euro einzuziehen. Diese Möglichkeit der Ratenzahlung ist an eine Einzugsermächtigung gebunden, um dafür die Verwaltungskosten niedrig zu halten.
Wie werde ich beraten?
Die Adressen und Öffnungszeiten unserer Beratungsstellen erfahren Sie immer aus der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitung MieterEcho. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, aber eine gewisse Wartezeit sollte einbezogen werden. Und: Bitte bringen Sie Ihre letzte Beitragsquittung oder das letzte MieterEcho auf Ihren Namen mit! Und vergessen Sie nicht Ihre Mietunterlagen, einschließlich Mietvertrag! Auf Grund des Rechtsberatungsgesetzes dürfen wir nur Mitglieder beraten. Sie haben Anspruch auf Beratung, sobald Sie Mitglied sind.
Was bietet die Rechtsschutzversicherung?
Wenn Sie einen Prozess gegen Ihren Vermieter führen müssen, deckt unsere Mietrechtsschutzversicherung alle Kosten, d.h. sowohl die Gerichtskosten als auch sämtliche Anwaltskosten. Bei Ehepartner/innen oder Lebensgefährt/innen reicht es, wenn die Hauptmieter/innen rechtsschutzversichert sind.
Die Wartefrist beträgt nur einen Monat. D.h., wenn Sie z. B. am 13. Mai Mitglied werden, so sind Sie gegen alle Rechtsstreitigkeiten versichert, die ab dem 13. Juni entstehen. Die Versicherung gilt aber selbstverständlich nicht für Streitfälle, die bereits länger schwelen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Rechtsschutzversicherung.
Maßgeblich für den Versicherungsbeginn ist das Datum des Eingangs Ihres Jahresbeitrags auf unserem Konto 830 71-109 bei der Postbank Berlin (BLZ 100 100 10) bzw. das Datum des Eingangs Ihrer Einzugsermächtigung. Bitte bewahren Sie Ihren Einzahlungsbeleg sorgfältig auf. Und beachten Sie bitte, dass bei verspäteter Zahlung Ihr Versicherungsschutz erlischt.
Wie trete ich wieder aus?
Die Mitgliedsdauer in der Berliner MieterGemeinschaft beträgt mindestens ein volles Kalenderjahr. Eine Kündigung muss drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich erfolgen, Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Satzung. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu unserem Verein.