Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Mietrecht

Urteile

Provision und Wohnungsvermittlung per Datenbank

Die Vereinbarung der Zahlung einer Pauschale für den Zugang zu einer EDV-Datenbank für Miet- und Immobilienanzeigen verstößt gegen § 2 Abs. 1 Abs. 4 Wohnungsvermittlungsgesetz.
Die an den Makler geleistete Pauschale stellt eine unzulässige Vorabprovision dar und ist den Wohnungssuchenden zurückzuzahlen.

AG Berlin Mitte, Urteil vom 16.07.2003 – AZ 18 C 136/03 - (noch nicht rechtskräftig) –

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Henrik Solf

Anmerkung:
Siehe hierzu auch den Beitrag "Keine Traumwohnung zu Schnäppchenpreisen" in MieterEcho Nr. 300, Seite 23.


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