Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Mietpreisbremse: Qualifizierte Rüge (für Mietverträge 2015 - 2018)

Veranlassen Sie, dass Ihre Miete auf die ortsübliche Nettokaltmiete reduziert wird:
  • Lassen Sie Ihr Schreiben vorsorglich in einer unserer Beratungsstellen von einem Rechtsanwalt überprüfen, bevor sie es abschicken!

                                                                                                                                 Berlin, den (Datum)


Mietpreisüberhöhung gemäß § 556 d Absatz 1 BGB


Sehr geehrter Herr (Name),

hiermit erhebe ich* eine qualifizierte Rüge nach § 556 g Abs. 2 BGB.

Mit Vertrag vom (Mietvertragsdatum einsetzen) habe ich* von Ihnen die Wohnung (Wohnadresse und evtl. Lage bzw. Wohnungsnummer einsetzen) zu einer Nettokaltmiete von (Betrag) Euro gemietet. Bei einer Wohnungsgröße von (Größe) qm entspricht dies einer Nettokaltmiete von (Betrag) Euro/qm. Nach dem Berliner Mietspiegel 2017 ist eine wesentlich niedrigere Nettokaltmiete pro Quadratmeter ortsüblich.


Hierzu im Einzelnen:

ie Wohnung ist in das Feld (zutreffendes Feld benennen) des Berliner Mietspiegels 2017 einzuordnen. Für die Wohnung ist der folgende Abschlag wegen Minderausstattung gemäß der Berliner Mietspiegeltabelle 2017 in Höhe von (Betrag) vorzunehmen.**

Bei den Merkmalen der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung überwiegen in den Merkmalgruppen (zutreffende benennen) wohnwertmindernde, in den Merkmalgruppen (zutreffende benennen) wohnwerterhöhende Merkmale, die Merkmalgruppen (zutreffende benennen) sind ausgeglichen. Die jeweiligen Merkmale können Sie der beigefügten ausgefüllten Orientierungshilfe für die Einordnung der Miete innerhalb der Spanne des Mietspiegelfelds entnehmen.
Demnach ergibt sich für die Wohnung eine ortsübliche Vergleichsmiete in Höhe von (Betrag) Euro/qm, bzw. bezogen auf die Wohnungsgröße (Betrag) Euro nettokalt.


Gemäß § 556 d BGB in Verbindung mit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist die vereinbarte Miete insoweit nichtig, als sie die ortsübliche Miete um mehr als 10% übersteigt. Dies bedeutet konkret für die von mir gemietete Wohnung:


ortsübliche Miete: (Betrag) Euro/qm, bzw. (Betrag) Euro
plus 10%: (Betrag) Euro/qm, bzw. (Betrag) Euro
zulässige Miete gemäß § 556 d Absatz 1 BGB: (Betrag) Euro/qm bzw. (Betrag) Euro


Die von Ihnen geforderte Miete übersteigt die höchst zulässige Miete um (Betrag) Euro. Da die mietvertragliche Vereinbarung in dieser Höhe nichtig ist, reduziert sich die derzeitige Miete ab der nächsten Fälligkeit auf die zulässige Höhe, nämlich auf (Betrag) Euro nettokalt.


Ich fordere Sie zur Vermeidung einer gerichtlichen Klärung auf, mir bis zum (Frist von 14 Tagen, genaues Datum einsetzen!) schriftlich mitzuteilen, ob Sie der hier ermittelten Reduzierung der Nettokaltmiete zustimmen. Die überhöhte Miete zahle ich ab sofort ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Rückforderung.


Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Mieter/in)

*Bei mehreren Mieter/innen müssen alle benannt sein und alle unterschreiben, dann bitte in Wir-Form schreiben.

**Wenn nicht zutreffend, weglassen.



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