MieterEcho
Nr. 289 - Januar/Februar 2002

Ärmer als das Wohngeldamt erlaubt

 

Klaus Nolden und Ellen Ravens-Nolden

Student T. aus Kamerun, ohne Bafögberechtigung und mit nur geringem Einkommen aus Zeitarbeit, beantragt im November 2001 im Bezirk Mitte Wohngeld. T. hat Mietschulden, weil er wegen eines Verkehrsunfalles vier Monate nicht arbeitsfähig war. Gezwungenermaßen muss er neben dem Studium seine Arbeitskraft als schlechtbezahlter Hilfsarbeiter an die studentische Arbeitsvermittlung TUSMA verkaufen. Gezahlt wird nur, wenn gearbeitet wird. T. verzichtet seit 4 Jahren unfreiwillig auf seine Ansprüche nach dem Wohngeldgesetz, über zustehende staatliche Leistungen wurde er nicht informiert. Zur Aufrechterhaltung des Wohnraumes hat T. eine Ratenzahlung auf die Mietschuld zu leisten. Das zu erwartende Wohngeld soll deshalb an den Vermieter abgetreten werden.

Als Ausländer in Deutschland pflegt T. naturgemäß den Kontakt zu seinen Landsleuten. Diese Kontakte ermöglichen es ihm, ohne Anspruch auf Bafög oder Sozialhilfe in unserem Land zu überleben. Kosten der Lebensführung kann er dank funktionierender Freundschaften auf Landsleute verteilen, denen es ähnlich geht. Zur Lebenswirklichkeit von T. gehört die gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten und der gemeinsame Einkauf von Lebensmitteln.

Weil sein Nettoeinkommen nach Abzug der Miete unter dem Sozialhilfesatz liegt, erregt er den Verdacht der Sachbearbeiter. Statt das dringend benötigte Wohngeld schnellstens zu zahlen, wird von Amts wegen weiter ermittelt und erneut nachgefragt, womit der Unterhalt bestritten wird. Erst als T. mit einem entsprechenden Schreiben versichert, dass er keine weiteren Einnahmen erzielt und auch Dritte - Eltern oder Kinder - nicht für ihn aufkommen müssen, wird Wohngeld in Höhe von DM 291,42 bewilligt.

 

Startseite | MieterEcho Archiv