Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 382 / August 2016

Schlupfloch in Verordnung

Trotz Zweckentfremdungsverbot weitet Berlin Aspire Kurzzeitvermietung aus

Von Rainer Balcerowiak

                                                    

Seit rund fünf Jahren ist das Unternehmen Berlin Aspire Real Estate in Berlin aktiv. Die zu einer israelischen Unternehmensgruppe gehörende Firma erwirbt Wohnhäuser in begehrten Innenstadtlagen, um diese zu entmieten und in Eigentumswohnungen oder Ferienapartments umzuwandeln. Letzteres ist zwar nach Ablauf der im Zweckentfremdungsverbotsgesetz festgelegten Übergangsfrist seit Mai dieses Jahres illegal, doch das Angebot wird anscheinend sogar ausgeweitet. Vor Kurzem zogen erstmals Gäste in eine Wohnung in der Helmholtzstraße 40 in Charlottenburg ein.         

 

Den Mieter/innen der Helmholtzstraße 40 zufolge erwarb Berlin Aspire das Haus im Februar 2016. Wenig später wurden Müllentsorgung und Treppenreinigung eingestellt. Den Mieter/innen erklärte man unverblümt, dass man sie gern loswerden würde und bot dafür kleine Abfindungen an. Der Leerstand im Haus beträgt mittlerweile rund 30%, in Kürze sollen die betreffenden Wohnungen laut Hausverwaltung modernisiert werden. Im Dachgeschoss ist bereits ein möbliertes Apartment eingerichtet. In einem anderen Haus in der Straße ist dieser Prozess bereits weiter, drei möblierte Wohnungen werden angeboten.

 

„Häufige Lärmbelästigungen durch anreisende Gäste, vor allem abends und nachts. Gästegruppen stehen vor der Haustür und unterhalten sich laut. Angestellte von Berlin Aspire sind regelmäßig vor Ort. Hier ist es schon zu Zwischenfällen (Bedrohungen) aufgrund von knappen Parkplätzen gekommen.“ *

 

Das Bezirksamt gab sich auf Nachfrage des MieterEchos vollkommen unwissend. Das genannte Unternehmen sei „bei uns bisher noch nicht auffällig geworden“ teilte die für die Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung zuständige Stadträtin Dagmar König (CDU) mit. Offensichtlich versucht Berlin Aspire, eine Gesetzeslücke auszunutzen. Denn das Zweckentfremdungsverbot greift nicht bei Überlassung von Wohnraum durch befristete Mietverträge an Personen, „die ihren Lebensmittelpunkt für einen begrenzten, in der Regel längeren, Zeitraum nach Berlin verlagern“. Ein anderer Passus legt die Interpretation nahe, dass bereits ein einmonatiges Mietverhältnis dieses Kriterium erfüllt, etwa bei einem Praktikum.                                  

 

Missbrauch der Gesetzeslücke            

Berlin Aspire hat seine zuvor bei Portalen wie Airbnb inserierten Ferienapartments dort ausgelistet und bietet sie nun selbst und nur noch zu Monatspreisen an. Derzeit handelt es sich um 52 Wohnungen. Einige werden auch zum Kauf angeboten. Der für Berlin Aspire tätige Rechtsanwalt Bassem Al Abed beteuerte auf Anfrage des MieterEchos, dass sich die Vermietung der Apartments – auch in der Helmholtzstraße – vollumfänglich im Rahmen der geltenden Gesetze und Verordnungen bewege. Es könne lediglich vorkommen, dass eine gerade leer stehende Wohnung kurzzeitig von einem Manager der in Israel ansässigen Geschäftsführung genutzt werde. Al Abed sitzt auch für die SPD in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, also jenem Gremium, das die Stadträtin bei der Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots kontrollieren soll.    Um den Missbrauch der Gesetzeslücke zu verhindern, müssten die Vermietungen erfasst und kontrolliert werden, doch dazu sehen sich die Bezirke nicht in der Lage. Bewohner/innen der beiden betroffenen Gebäude wollen jedenfalls genau beobachten, wie sich der Gästeverkehr in den Häusern entwickelt. Die im Hausflur angebrachten Schlüsselkästen für die temporären Wohnungsnutzer/innen sprechen jedenfalls nicht für „normale“ befristete Mietverträge. In der Helmholtzstraße 40 sind einige Mieter/innen zudem juristisch gegen den Hauseigentümer vorgegangen, um die Wiederaufnahme der Müllentsorgung und der Hausreinigung durchzusetzen. Eine Entscheidung des Gerichts stand bei Redaktionsschluss noch aus.            

Für Mieter/innen in zum Aspire-Firmengeflecht gehörenden Häusern sind Probleme wahrlich nichts Neues und das betrifft nicht nur die Zweckentfremdung durch Ferienwohnungen. In der Stephanstraße 52 in Moabit musste die Bauaufsicht eingeschaltet werden, um die Reparatur von Rohrbrüchen zu veranlassen. In der Emser Straße in Neukölln wurden Gasrechnungen nicht bezahlt. Doch offensichtlich sehen sich die zuständigen Verwaltungen nicht imstande, gegen das Unternehmen vorzugehen. Und es scheint auch am politischen Willen zu fehlen, derartigen Machenschaften Einhalt zu gebieten.                     

 

 


MieterEcho 382 / August 2016

Schlüsselbegriffe: Zweckentfremdungsverbot, Berlin Aspire, Kurzzeitvermietung, Ferienapartments, Helmholtzstraße 40, Charlottenburg, befristete Mietverträge, Gesetzeslücke

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