Aktuell
Kosten der Abfallentsorgung
Betriebkosten durch Müllentsorgung
Die Müllentsorgung gehört zu den kalten Betriebskosten, die meistens auf die Mieter/innen umgelegt werden. In der Betriebskostenverordnung ist in § 2 Nr. 8 beschrieben, was zu den Kosten der Müllbeseitigung gehört: "die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung".
Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit fordert vom Vermieter, alle Voraussetzungen für eine umfassende Abfalltrennung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs zu schaffen. Behältergrößen und Häufigkeit der Leerung sollte der anfallenden Müllmenge entsprechen.
Die Abrechnung der Müllentsorgungskosten erfolgt in der Betriebskostenabrechnung meistens nach der Wohnfläche; es ist jedoch auch eine Berechnung nach der Zahl der Bewohner möglich.
Ein ständiger Streitpunkt ist Sperrmüll. Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören nur regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Dies kann auf Sperrmüll zutreffen, falls dieser regelmäßig entsorgt wird (regelmäßig muss nicht bedeuten, dass die Entsorgung in jedem Jahr oder dass sie in gleichen Abständen stattfindet). Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots ist der Vermieter jedoch gehalten, den Verursacher zu ermitteln und von diesem die Bezahlung der Sperrmüllentsorgung zu fordern.
Folgendes verteuert die Müllkosten unnötig:
Die Müllbehälter sind zu groß oder werden häufiger geleert als nötig.
Mieter/innen trennen ihren Müll nicht richtig. In den Grauen Hausmüllbehältern befindet sich Müll, der in anderen Behältern günstiger (z.B. Biogut) oder kostenlos (z.B. Verpackungen in Gelber Tonne) entsorgt werden sollte.
Müll wird nicht zerkleinert oder zerknautscht und die Abfallbehälter sind mit "teurer" Luft gefüllt. Durch Verdichtung des Hausmülls kann in einem großen Mehrfamilienhaus leicht eine kleine Mülltonne gespart werden.
Bei Gewerbe fällt meist mehr oder anderer Abfall an, weshalb getrennte Mülltonnen zu empfehlen sind.
Kosten der Hausmüllentsorgung
Am teuersten ist die Leerung der Restmülltonne. Für den 120-Liter-Behälter berechnet die Berliner Stadtreinigung (BSR) zum Beispiel bei 14-tägiger Abholung 37,10 Euro pro Quartal, für die 240-Liter-Tonne 47,20 Euro.
Die 120-Liter-Biotonne kostet bei einer Leerung alle zwei Wochen mit 15,80 Euro pro Vierteljahr deutlich weniger, für den 240-Liter-Behälter werden 17,70 Euro berechnet.
Gestaffelte Zuschläge berechnet die BSR, wenn die Müllbehälter mehr als 15 Meter von der Straße entfernt stehen oder wenn diese über mehr als fünf Stufen befördert werden müssen.
Noch günstiger ist die Entsorgung von Pappe und Papier, die in Berlin unter anderem von der Berlin Recycling GmbH durchgeführt wird. Hier gibt es keine einheitlichen Tarife, sondern individuelle Vereinbarungen mit dem jeweiligen Hauseigentümer. Der Preis hängt vom Aufwand für die Leerung ab und ist für große Wohnblocks im Verhältnis billiger als für kleine Einheiten. Durchschnittlich sind die Kosten mehr als 75% niedriger als für Restmüll.
Die Entleerung der Gelben Tonne für Verpackungsmaterial und der Behälter für Glas erfolgt kostenfrei.
Wohin mit dem Müll? - Die richtige Entsorgung der Haushaltsabfälle
In die Blaue Tonne für Papier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier, Pappe und Kartons, nicht aber Getränkekartons, Tapeten oder verschmutztes Papier wie Taschentücher oder Servietten.
In die Grüne Tonne für Glas und die sogenannten Iglus am Straßenrand sollen leere Flaschen und Gläser nach Farben getrennt eingeworfen werden. Spiegel, Fensterglas, Keramik, normale Glühlampen und Spezialgläser gehören nicht in die Altglas-Behälter, sondern in den Restmüll.
Bioabfall wie Obst- und Gemüsereste, verdorbene Lebensmittel, Speisereste, Kaffeesatz, Teebeutel, verwelkte Blumen und Gartenabfälle gehören in die Biogut-Tonne (grau mit braunem Deckel). Wenn in dieser nicht genug Platz ist, kann Laub auch in bei der BSR erhältlichen Laubsäcken entsorgt werden.
Die Gelbe Tonne ist für die mit dem Grünen Punkt gekennzeichneten Verpackungsmaterialien aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen (zum Beispiel Getränkekartons). Verpackungen aus Glas, Papier oder Pappe sollen allerdings in die entsprechenden Behälter geworfen werden. In die Gelbe Tonne plus, die in Leipzig und Teilen Berlins probeweise eingeführt wurde, dürfen auch Kunststoffe und Metalle, die nicht als Verpackung gedient haben und kleine Elektrogeräte geworfen werden.
Für den restlichen Hausmüll steht die Graue Tonne zur Verfügung. Da deren Entsorgung deutlich teurer ist als die der anderen Behälter, senken Mieter/innen durch eine Trennung ihrer Abfälle die Betriebskosten.
Müll, der Schadstoffe enthält wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Altöl, Batterien oder Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen muss bei den sechs Schadstoffsammelstellen der BSR abgegeben werden. Dies gilt auch für lackiertes Holz. Bis zu 20 Kilogramm beziehungsweise bis zu 20 Leuchtstoffröhren pro Haushalt und Tag sind kostenfrei.
Auch Medikamente, die nicht mehr benötigt werden, sollten zu den Schadstoffsammelstellen gebracht werden. Eine Rückgabe in der Apotheke scheint wenig sinnvoll, da die Arzneimittel von dort aus meist im Hausmüll landen, weil das frühere Rücknahmesystem nicht mehr existiert. Keinesfalls sollten die Medikamente (auch flüssige) über die Toilette entsorgt werden, da so die Umwelt am stärksten belastet wird. Schon jetzt sind unter anderem Hormone, Antibiotika und sogar Betablocker im Grundwasser nachweisbar.
Bis zu zwei Kubikmeter Sperrmüll wie alte Möbel, unbelastetes Holz, Matratzen, Teppiche oder Bodenbeläge aus PVC können entgeltfrei bei den Recyclinghöfen der BSR abgegeben werden; eine Abholung kostet Geld.
Private Haushalte können außerdem pro Tag bis zu 0,5 Kubikmeter sperrige, nichtmineralische Bauelemente (zum Beispiel Laminat, Fenster- und Türrahmen oder Türen aus Kunststoff) kostenfrei bei den Recyclinghöfen anliefern.
Auch alte Elektrogeräte wie Fernseher, Computer, Mobiltelefone, Waschmaschinen oder Kühlschränke können kostenfrei auf den Recyclinghöfen der BSR abgeliefert werden. Ein Abtransport durch die BRAL Reststoff-Bearbeitungs GmbH ist kostenpflichtig.
Nicht vermischter mineralischer Bauschutt, der bei der Renovierung in Privathaushalten anfällt, etwa Steine, Gipskartonplatten, Beton, Estrich, Fliesen, Wasch- und Toilettenbecken kann ebenfalls auf den BSR-Recyclinghöfen gegen ein geringes Entgelt abgegeben werden. Mit anderen Materialien vermischter Bauschutt, Dämmmaterial oder Ofenschutt wird dagegen nicht angenommen.
Schadstoffhaltiger Bauschutt wie Dachpappe, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz oder PCB-Holz sowie asbesthaltige Dach- und Fassadenabdeckungen oder Blumenkästen gehören auf die Schadstoffsammelstellen. Nachtspeicheröfen müssen von Spezialfirmen entsorgt werden.
Der Grüne Punkt und das Duale System
Den Grünen Punkt gibt es seit über 15 Jahren. 1991 wurde in Deutschland die Verpackungsverordnung eingeführt, nach der Hersteller und Händler leere Verkaufsverpackungen unentgeltlich zurücknehmen müssen. Von dieser Pflicht können sie sich durch die Beteiligung am sogenannten Dualen System befreien. In der Praxis läuft dies so, dass Händler und Produzenten entsprechend der verkauften Mengen an Leichtverpackungen eine Lizenzgebühr an die Duales System Deutschland GmbH (DSD) entrichten. Das DSD organisiert dafür die Entsorgung der mit dem Grünen Punkt gekennzeichneten Verpackungen aus Kunststoffen, Metallen oder Verbundstoffen, wie zum Beispiel Getränkekartons. Die Leerung der Gelben Tonnen sowie die Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle wird im Auftrag des DSD von kommunalen oder privaten Firmen übernommen. In Berlin erledigt dies die private Alba GmbH, die mittlerweile zur Nummer drei in Deutschlands Abfallbranche aufgestiegen ist. Die Gebühr für die Entsorgung der Verpackungen wird von den Herstellern natürlich auf den Kaufpreis geschlagen und so an die Kunden weitergegeben. Pro Verpackung macht dies knapp zwei Cent. Schätzungen zufolge entstehen dadurch jedem Verbraucher Kosten in Höhe von etwa 25 Euro pro Jahr.
Zurück zur Startseite