Corona-Krise
Schließung der Beratungsstellen
Liebe Mitglieder,
auch wir sehen uns in der Verantwortung daran mitzuwirken, dass die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus möglichst verringert wird. Deshalb bleiben bis einschließlich 4. Juli 2020 unsere Beratungsstellen geschlossen.
- Bitte nutzen Sie unsere Telefonberatung:
Montags, dienstags, donnerstags von 14 bis 17 Uhr,
mittwochs von 10 bis 13 Uhr und
freitags von 13 bis 16 Uhr
unter den Telefonnummern
030 / 21 00 25 70 oder 21 00 25 71 oder 21 00 25 72.
- Die telefonische Sozialberatung (kein Mietrecht!) findet dienstags von 10 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 21 00 25 71 statt.
- Mehr Informationen: ...Beratungsstellen...

In unserer ersten Veranstaltung wollen wir aufzeigen, wo der Mietendeckel schützt und wie Sie ihn richtig anwenden. Schritt für Schritt erläutert unsere Rechtsberaterin Franziska Dams was es jetzt zu beachten gilt.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen folgende Fragen:
- Was ist neu am Mietendeckel?
- Wo greift das Gesetz?
- Wann muss ich selbst tätig werden?
- Welchen Pflichten müssen Vermieter/innen nachkommen?
- Wann und wie kann ich meine Miete absenken?
Livestream - 02.07.2020 - 19 Uhr
Corona-Krise
Corona und die Miete
Das ab 1.April diesen Jahres geltende Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht soll Mieter/innen, die infolge der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, davor schützen, ihre Wohnung zu verlieren. Wir haben für Sie alle wichtigsten Informationen hierzu zusammengefasst:
Antworten zu Fragen rund um die Auswirkungen der Corona-Krise auf andere Aspekte ihres Mietverhältnisses (Zugang zur Wohnung, Mietminderung, etc.) haben wir hier zusammengestellt:
Der Flyer zum Herunterladen im PDF-Format:
Mietrecht
Mietendeckel
Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die Hilfsangebote des Senats und des Bundes aufgrund der Corona-Krise liefern.

Infomaterial
Wegweiser für Studierende durch den Mietdschungel
Mietrecht - Aktuelles Urteil: Abgrenzung Betriebskosten und Verwaltungskosten
Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten. ... zum Urteil ...















