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Verein

Mitgliedschaft


Wie kann ich Mitglied werden?

  1. Online: Sie können ganz bequem und einfach online Mitglied werden, indem Sie das Mitgliedsformular ausfüllen und übers Internet abschicken.
  2. Per Post: Sie können die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung an unsere Geschäftsstelle senden.
  3. Persönlich: Sie können aber auch direkt in einer unserer Beratungsstellen oder in unserer Geschäftsstelle Mitglied werden.

Was kostet das?

  • Aufnahmegebühr 8 Euro (entfällt, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird),
  • Jahresbeitrag mit Rechtsschutzversicherung 75 Euro (Sozialbeitrag 51 Euro, auf Antrag und gegen Nachweis, s.u.),
  • Jahresbeitrag ohne Rechtsschutzversicherung 43 Euro .

Der Kostenanteil für den Mietrechtsschutz-Gruppenversicherungsvertrag in Höhe von 32,04 Euro wird an die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen abgeführt.

 

Den Jahresmitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr können Sie auf unser Konto bei der Postbank Berlin (IBAN: DE62 1001 0010 0083 0711 09, BIC: PBNKDEFF) überweisen (Einzahlungsbeleg bitte aufbewahren) oder sparen Sie sich die Aufnahmegebühr und uns unnötigen Geld- und Zeitaufwand für Zahlungserinnerungen, indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Ihre Mitgliedsunterlagen erhalten Sie binnen vier Wochen. Der Mitgliedsbeitrag ist für ein Jahr im Voraus zu bezahlen.

Mitglieder, die die nachfolgend genannten Unterhaltsleistungen beziehen, können beantragen, nur den ermäßigten Jahresbeitrag (= Sozialbeitrag) in Höhe von 51 Euro, bezahlen zu müssen. Anspruch auf den ermäßigten Jahresbeitrag haben Bezieher/innen von Leistungen nach

  • SGB II (Arbeitslosengeld II) oder
  • SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung).

Das Antragsformular für den Sozialbeitrag kann telefonisch unter 030-216 80 01 bei der Berliner MieterGemeinschaft angefordert werden. Damit der Sozialbeitrag gewährt werden kann, muss das ausgefüllte Antragsformular mit dem aktuellen Nachweis über den Bezug einer der aufgeführten Leistungen (Kopie des Bescheids) zugesandt werden.

Der Mitgliedsbeitrag wird am Jahresanfang für das laufende Kalenderjahr fällig. Bei späterer Zahlung ist der Versicherungsschutz gefährdet. Die Berliner MieterGemeinschaft kann den Mitgliedern, die den Sozialbeitrag zahlen, anbieten, nach Erteilung einer Einzugsermächtigung den Beitrag innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres (d.h. von Januar bis Juni) in Raten von jeweils acht bzw. fünf Euro einzuziehen. Diese Möglichkeit der Ratenzahlung ist an eine Einzugsermächtigung gebunden, um dafür die Verwaltungskosten niedrig zu halten.
 

Wie werde ich beraten?

Die Adressen und Öffnungszeiten unserer Beratungsstellen erfahren Sie immer aus der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitung MieterEcho und auf unserer Webseite. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, aber eine gewisse Wartezeit sollte einbezogen werden.

Bitte bringen Sie Ihre letzte Beitragsquittung oder das letzte MieterEcho auf Ihren Namen mit. Und vergessen Sie nicht Ihre Mietunterlagen einschließlich Mietvertrag. Auf Grund des Rechtsberatungsgesetzes dürfen wir nur Mitglieder beraten. Sie haben Anspruch auf Beratung, sobald Sie Mitglied sind.
 

Was bietet die Rechtschutzversicherung?

Wenn Sie einen Prozess gegen Ihren Vermieter führen müssen, deckt unsere Mietrechtsschutzversicherung alle Kosten, also sowohl die Gerichtskosten als auch sämtliche Anwaltskosten. Bei Ehepartner/innen oder Lebensgefährt/innen reicht es, wenn die Hauptmieter/innen rechtsschutzversichert sind.

Die Wartefrist beträgt nur einen Monat. Maßgeblich für den Versicherungsbeginn ist das Datum des Eingangs Ihres Jahresbeitrags auf unserem Konto bei der Postbank Berlin (IBAN: DE62 1001 0010 0083 0711 09, BIC: PBNKDEFF) bzw. das Datum des Eingangs Ihrer Einzugsermächtigung. Beispiel: Wenn am 13. Mai Ihr Jahresbeitrag auf unserem Konto bzw. Ihre Einzugsermächtigung bei uns eingeht, so sind Sie gegen alle Rechtsstreitigkeiten versichert, die ab dem 13. Juni entstehen. Bitte bewahren Sie Ihren Einzahlungsbeleg sorgfältig auf. Und beachten Sie bitte, dass bei verspäteter Zahlung Ihr Versicherungsschutz erlischt. Die Versicherung gilt nicht für Streitfälle, die bereits länger schwelen. Ausführliche Informationen finden Sie unter "Rechtschutz“.

Wie trete ich wieder aus?

Die Mitgliedsdauer in der Berliner MieterGemeinschaft beträgt mindestens ein volles Kalenderjahr. Eine Kündigung muss drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Satzung. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu unserem Verein.


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