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Gutes und bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Zum guten Wohnen gehören für uns soziale Infrastruktur, Klima- und generationengerechte Bauten und Stadtteile, funktionierende Nachbarschaften und ein grünes, sicheres Wohnumfeld.
Die Entwicklung der Mieten gehört zu den brisantesten Themen in Berlin. Die Wohnungsmarktlage hat sich in den vergangenen Jahren drastisch zuungunsten von Wohnungssuchenden, Mieterinnen und Mietern verändert. Berlin wächst, aber die Zahl belegungsgebundener Wohnungen (derzeit rund 312.000) sinkt stetig, weil die früheren Bindungen nur befristet gelten und weil seit Ende der 90er Jahre in Berlin keine neuen sozial gebundenen Wohnungen mehr hinzu gekommen sind. Insbesondere in der Innenstadt und in anderen attraktiven Lagen werden Wohnungen knapper und somit immer teurer. Immer mehr Menschen haben Angst, aus ihrem Wohnumfeld vertrieben zu werden. Betroffen von dieser Entwicklung sind besonders Menschen, die Transferleistungen erhalten und solche mit geringen Einkommen. Sie finden oft nur noch in wenigen Gebieten in den Außenbezirken bezahlbaren Wohnraum. Doch auch viele normalverdienende Haushalte müssen einen immer größeren und oft nur schwer tragbaren Anteil ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Hinzu kommt, dass die wachsende Nachfrage nach Wohnungen dazu führt, dass es immer schwieriger wird, eine angemessene Wohnung zu finden. Der Trend zu Immobilien- und Wohneigentum als vergleichsweise »sichere Anlage« in Krisenzeiten verschärft die Lage. Das führt zur Zunahme bei den Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und zu einem Mieterhöhungsdruck.
Um der Wohnungsspekulation entgegen zu wirken, wird die LINKE Abgeordnetenhausfraktion gebeten, in dieser Frage umgehend tätig zu werden. Zur Verhinderung von spekulativem Wohnungskauf bzw. Wohnungsverkauf soll eine Gesetzesinitiative zur massiven Erhöhung der Grunderwerbssteuer in Berlin gestartet werden. Um dabei Familien beim Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum nicht zusätzlich zu belasten, soll eine Sozialklausel eingefügt werden, die den Erwerb von einer Wohnung von der Steuererhöhung ausnimmt.

DIE LINKE fordert, dass Berlin rechtsverbindlich zum Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf erklärt wird, um Mietenanstiege zu begrenzen und weitere Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu ermöglichen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wollen wir in Milieuschutzgebieten unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Die Zahl der ausgewiesenen Milieuschutzgebiete soll erhöht werden. Umgehend fordern wir, den Kündigungsschutz bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in der gesamten Stadt auf 10 Jahre auszudehnen.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass ein wirksames Zweckentfremdungsverbot nicht nur für Teilgebiete, sondern für die ganze Stadt wieder eingeführt wird, das auch dauerhaften Leerstand und Wohnungsabriss unterbindet. Begleitend soll das behördliche Vorgehen gegen illegalen Hotelbetrieb in Wohngebäuden verstärkt werden.

Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften müssen ihrem Auftrag zur Versorgung der Mieter mit geringem Einkommen gerecht werden. Die individuelle Mietobergrenze von 30 % des Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete ist zu hoch. Die im »Bündnis für soziale Wohnungspolitik« vorgeschlagene Quotenregelung zur Belegungsbindung lehnt DIE LINKE ab, weil sie dem Bedarf an bezahlbaren Wohnungen in der Innenstadt in keiner Weise gerecht wird. Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften müssen durch Zukäufe im Bestand, ggf. durch Neubau, unter der Maßgabe mehr barrierefreien Wohnraum zu errichten, dazu beizutragen, ihre Position zu stärken, um als faktisches Instrument der Marktregulierung tauglich zu werden. Wohnungsbaugesellschaften, die verpflichtend soziale Kriterien erfüllen, können ebenfalls wichtige Partner für soziales Wohnen sein.

In Berlin muss der Wohnungsneubau insgesamt angekurbelt und dafür genutzt werden, dass mehr und dauerhaft sozial gebundene und dauerhaft bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stehen. Dafür muss u.a. eine neue Konzeption für eine soziale Wohnraumförderung im Neubau und im Bestand schnellstmöglich, insbesondere mit Blick auf die EU-Förderperiode ab 2014, entwickelt und umgesetzt werden. Die Vergabe städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau ist generell an vertragliche Regelungen für dauerhafte Belegungs- und Mietpreisbindungen zu knüpfen. 

Der Härtefallausgleich für vom Wegfall der Anschlussförderung Betroffene muss kurzfristig nachgebessert werden. Die heutige Begrenzung von Ausgleichszahlungen auf den Mietspiegelmittelwert ist angesichts von Kostenmieten über 10 € inakzeptabel. Nach dem Auslaufen des Mietenkonzepts in Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaus muss der Senat schnell individuelle Härtefallhilfen anbieten, um den Verdrängungsprozessen aus der Innenstadt entgegen zu wirken. Die städtischen Wohnungsunternehmen sollen gezielt Objekte des sozialen Wohnungsbaus erwerben und die Mietentwicklung dort sozial verträglich gestalten.

Bei der Berechnung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Hartz IV- und Sozialhilfebeziehende ist deren Lebensrealität sowie die reale Lage am Wohnungsmarkt zu berücksichtigen. Deshalb müssen insbesondere kleinere und auch Wohnungen in mittleren Wohnlagen als Grundlage herangezogen werden. Die Richtwerte müssen angehoben werden und Zuschläge bei Neuvermietungen und in Gebieten mit besonders hohem Verdrängungsdruck eingeführt werden.
Die rot-grüne Bremer Landesregierung hat einen Weg gewählt, der unseren Forderungen und unserem Parteitagsbeschluss vom Juni diesen Jahres ähnlich ist und der Verdrängungseffekte weitgehend ausschließt. Er basiert auf stadtteilbezogenen Zuschlägen, die einkommensschwachen Haushalten den Verbleib in teuren innerstädtischen Gebieten ermöglicht, und vermeidet damit die Abhängigkeit der Kosten der Unterkunft von bestimmten Wohnlagen. Damit werden Zwangsumzüge besser ausgeschlossen. Diese Bremer Regelung ist in ähnlicher Art und Weise auch für Berlin sinnvoll. Deshalb fordern wir weiterhin:
·    einen Mietzuschlag in Wohnquartieren, in denen weniger als zehn Prozent Transferleistungsbeziehende leben.
·    Einen Zuschlag in den Stadträumen, in denen die Verdrängung von Leistungsbeziehenden besonders hoch ist.
Damit könnte den unterschiedlichen Miethöhen in der Stadt Rechnung getragen, weitere Segregation verhindert und ein Verbleib im Wohnumfeld gesichert werden. Für HartzIV-Bezieher/innen in Sozialwohnungen in sozialen Brennpunkten ist die geforderte Miete grundsätzlich als angemessen zu betrachten. Die Forderungen, die wir in unserem Parteitagsbeschluss vom Juni 2012 formuliert haben, gelten fort.

Wir wollen unsere Mitglieder motivieren, sich aktiv für die Lösung anstehender wohnungspolitischer Probleme einzusetzen. Das gilt nicht nur für unser Handeln im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen, sondern auch in Initiativen, Mietervertretungen und Verbänden. Dafür bedarf es auch innerhalb der LINKEN einer stärkeren Vernetzung von Aktiven sowie der Verbesserung der wohnungspolitischen Beratungs- und Unterstützungsangebote.
·    DIE LINKE Berlin wird ihre parlamentarischen und außerparlamentarischen Aktivitäten auf wohnungspolitischem Gebiet verstärkt koordinieren. Wir streben an, dass es in allen Bezirksverbänden eine AG Wohnen und Mieten gibt. Neben der LAG Wohnungspolitik und Städtebau, die den regelmäßigen Erfahrungsaustausch aller Engagierten fördert und Landesvorstand sowie Fraktion in den grundsätzlichen Fragen auf diesem Gebiet berät, wollen wir eine task force Wohnen einrichten, die die Unterstützung der Betroffenen in ihren konkreten Auseinandersetzungen koordiniert.
·    DIE LINKE Berlin nutzt, anknüpfend an den monatlichen Mietenratschlag der LAG im Karl-Liebknecht-Haus und die bestehenden Mieterberatungen in den Bezirksverbänden, alle Möglichkeiten, um weitere offene Mieterberatungen in eigener Regie anzubieten.
·    DIE LINKE Berlin erarbeitet zu wohnungspolitischen Einzelfragen Kurzinformationen und Handreichungen für Mitglieder, Interessierte und Ratsuchende. Sie wird zur Schulung und Qualifizierung der eigenen Mitglieder in Kooperation mit Dritten Bildungsangebote zu mietrechtlichen und wohnungspolitischen Fragen unterbreiten.
Energetische Sanierung darf nicht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehen. Deshalb darf die Mietpreissteigerung nach energetischer Sanierung die tatsächliche Kostenersparnis durch gesunkene Energiekosten nicht übersteigen

Mieterfreundliche Politik ist ohne mehr Personalmittel nicht zu haben. Der dramatische Abbau des vorhandenen Personals in den zuständigen Bezirksämtern ist heute zu einem entscheidenden Bremsklotz für eine sozialorientierte Wohnungspolitik geworden. Die Wohnungsämter in den Bezirken sind durch Zusammenlegung mit den Bürgerämtern auf reine Wohngeldverwaltungsämter zusammengestutzt worden und sind heute faktisch kaum mehr arbeitsfähig. Eine neue soziale Wohnraumförderung, die die Fehler des alten (Westberliner) Sozialen Wohnungsbaus vermeidet, muss schnellstmöglich aufgelegt und mit mind. 100 Mio. Euro jährlich ausgestattet werden.

 

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