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Mietrecht

Urteile

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Was tun, wenn der Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erstellen will?

Neben der Selbstauskunft werden von den Vermietern zumeist eine Kopie des Personalausweises, Einkommensnachweise, eine SCHUFA-Auskunft und eben eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gefordert.

Grundsätzlich ist es kein Problem, so eine vom Vermieter zu bekommen. Wenn es allerdings während des Mietverhältnisses zu Auseinandersetzungen gekommen ist oder es Unstimmigkeiten über Minderungsansprüche oder die Höhe der Mietminderung oder ähnliches gegeben hat, kommt es vor, dass der Vermieter sich weigert, solch eine Bescheinigung zu erstellen. Leider können Vermieter hierzu nicht dazu gezwungen werden, da Mieter/innen keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Erstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben (BGH, Urt. v. 30.09.2009, AZ: VIII ZR 238/08).

Sollte sich Ihr aktueller Vermieter weigern, Ihre Mietschuldenfreiheit zu bescheinigen, so können Sie das Problem lösen, indem Sie Ihrer Bewerbung Kontoauszugskopien beifügen, die Ihre Mietzahlungen belegen. 


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