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Mietrecht

Urteile

Umlagefähigkeit der Kosten für einen Concierge-Dienst bzw. Pförtnerdienst

Ob die Kosten für einen Concierge-Dienst bzw. Pförtnerdienst in Wohngebäuden als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

BGH Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2005 – AZ VIII ZR 78/04 –

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter die Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Concierge-Dienst verneint, weil er die Einführung eines solchen Dienstes aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort für nicht geboten hielt. Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin angeführt, dass aufgrund der Größe des Wohnhauses mit 239 Einheiten sowie dem gesteigerten Bedürfnis der vorwiegend älteren Mieter nach erhöhter Sicherheit ein sogenannter Concierge-Dienst erforderlich sei. Das Landgericht Berlin hatte den Vortrag der Vermieterin zu einer entsprechenden Gefährdungslage und der daraus resultierenden Notwendigkeit eines Concierge-Dienstes für nicht ausreichend erachtet. Diese Würdigung des Landgerichts war nach Ansicht des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerfrei.

Abgedruckt in Wohnungswirtschaft und Mietrecht 2005, S. 336

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 323