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Mietrecht

Urteile

Notwendige Angaben in der Modernisierungsankündigung

Aus einer Modernisierungsankündigung muss sich ergeben, in welcher Weise die Wohnung durch die geplante Maßnahme verändert wird. Wird bei einer geplanten Badmodernisierung nicht angegeben, wo im Badezimmer die künftigen Sanitärobjekte angebracht werden sollen, muss der Mieter die Modernisierungsmaßnahme nicht dulden.

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 06.08.2012 – AZ 20 C 161/12 –

Der Vermieter kündigte der Mieterin die umfassende Sanierung ihres Bades an. Neben einer (erstmaligen) Verfliesung von Boden und Wänden wurde auch der Austausch sämtlicher Sanitärobjekte im nur 1,23 m breiten Bad angekündigt. Zwar wurden die neuen Sanitärobjekte im Einzelnen aufgeführt und beschrieben, eine Bauzeichnung oder Planungsskizze fehlte jedoch ebenso wie sonstige Angaben zur genauen Lage. Die Mieterin duldete die Durchführung der Maßnahme nicht. Das Amtsgericht wies die Duldungsklage des Vermieters ab. Die Ankündigung des Vermieters erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen und löse daher keine Duldungspflicht der Mieterin aus. Zwar dürften nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung nicht überspannt werden, es müsse sich jedoch aus der Ankündigung ergeben, in welcher Weise die Wohnung durch die geplanten Arbeiten verändert wird. Das sei mangels Angabe der genauen Lage der künftigen Sanitärobjekte nicht der Fall. Die Örtlichkeit der Sanitärobjekte sei für die Mieterin ein wesentliches Kriterium bei der Beurteilung, ob sie eine Modernisierung dulden wolle. Dies gelte insbesondere bei einem so schmalen Bad.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Hans-Christoph Friedmann


Anmerkung:

Wir empfehlen dringend, mit jeder Modernisierungsankündigung eine unserer Beratungsstellen aufzusuchen, um im Einzelfall prüfen zu lassen, ob und in welchem Umfang die angekündigten Maßnahmen geduldet werden müssen. Wenn das ganze Haus betroffen ist, empfiehlt es sich darüber hinaus, ein gemeinsames Vorgehen mit den anderen Mieter/innen im Haus gegen die Baumaßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeit eine Mieterversammlung zu organisieren. Dies kann auch bereits nützlich sein, wenn beispielsweise der Vermieter (vielleicht nur vage) Andeutungen über anstehende künftige Modernisierungen macht. Sie können und sollten zu solchen Versammlungen die Unterstützung der Berliner MieterGemeinschaft anfordern.