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Mietrecht

Urteile

Modernisierung im Milieuschutzgebiet

Die Pflicht des Mieters, eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden, kann sich grundsätzlich nur auf (bau-)rechtlich zulässige Maßnahmen beziehen.

LG Berlin, Beschluss – AZ 65 S 124/19 –

Die Vermieterin einer Wohnung im Reuterkiez in Neukölln verlangte von ihrer Mieterin Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, unter anderem des Anbaus eines Aufzugs. Die Mieterin bezweifelte, dass die erforderliche Baugenehmigung für einen solchen Einbau vorliegt. Das Amtsgericht Neukölln verurteilte sie jedoch zur Duldung der Maßnahme. Es vertrat die Auffassung, dass die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit einer geplanten Modernisierungsmaßnahme keine Voraussetzung für den Duldungsanspruch gegenüber dem Mieter sei. Dieser Auffassung folgte die Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin nicht. Da das Wohnhaus in einem Erhaltungsgebiet (Milieuschutzgebiet Reuterplatz) liege, bedürfe der Anbau eines Aufzugs einer Genehmigung. Sofern eine solche nicht vorliege, sei der Mieter zur Duldung der geplanten Maßnahme nicht verpflichtet.