Logo Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Mietrecht

Urteile

Mieterhöhung und Sondermerkmal „Modernes Bad“

Das Sondermerkmal „Modernes Bad“ liegt nur dann vor, wenn das WC wandhängend und der Spülkasten in die Wand eingelassen ist.

AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 03.03.2011

 

Das  Amtsgericht Pankow-Weißensee vertrat in einem Mieterhöhungsprozess, in welchem der Berliner Mietspiegel 2009 Anwendung fand, zum Sondermerkmal „Modernes Bad“ folgende Auffassung: Es reiche nicht aus, dass sämtliche Wände 1,80 Meter hoch gefliest seien und das Bad über Bodenfliesen sowie eine eingeflieste Badewanne verfüge. Darüber hinaus müsse auch die Toilette wandhängend und der Spülkasten in die Wand eingelassen sein. Dies folge entgegen der Ansicht einer Kammer des Berliner Landgerichts bereits daraus, dass sich ein solches modernes WC in der  Merkmalgruppe 1 der Spanneneinordnung nur dann wohnwerterhöhend auswirkt, wenn kein modernes Bad vorliegt.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Markschläger