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Mietrecht

Urteile

Mieterhöhung nach Berliner Mietspiegel 2015 und wohnwerterhöhende Merkmale

Ein vorhandener (rückkanalfähiger) Breitbandkabelanschluss ist nicht wohnwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn ohne gesonderten Vertrag mit einem Dritten lediglich Fernsehempfang möglich ist. Dafür genügt ein einfacher Kabelanschluss. Allein das Vorhandensein der Technik ist seit dem Mietspiegel 2011 nicht mehr ausreichend.

LG Berlin, Urteil vom 09.11.2016 – AZ 67 S 182/16 –

Anmerkung:

Mit diesem Urteil hat das Landgericht die Entscheidung des AG Mitte, AZ: 20 C 324/15 (veröffentlicht in MieterEcho Nr. 382/ August 2016) bestätigt.