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Mietrecht

Urteile

Kündigung wegen Eigenbedarfs

Macht ein Vermieter Eigenbedarf für seinen Enkel geltend, der angeblich in die Wohnung einziehen will, bietet hierfür aber keine Zeugenvernehmung des Enkels als Beweis an, begründet dies Zweifel an dem behaupteten Eigenbedarf.

AG Kreuzberg, Urteil vom 12.03.2024 – AZ 13 C 263/23 –

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Franziska Dams

Der Vermieter einer Kreuzberger Wohnung hatte bereits mehrfach versucht, das Mietverhältnis mit dem dort seit 2010 wohnenden Mieter nach grundlosen Abmahnungen durch unberechtigte Kündigungen zu beenden. Schließlich kündigte er mit Schreiben vom 27. Dezember 2022 das Mietverhältnis wegen angeblichen Eigenbedarfs. Sein Enkel, der derzeit noch bei seinen Eltern in beengten Verhältnissen wohne, wolle in die Wohnung einziehen. Der Mieter glaubte ihm angesichts der Vorgeschichte nicht. Die von dem Vermieter erhobene Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung blieb erfolglos. Er hatte für seine Behauptung, dass sein Enkel in die Wohnung einziehen wolle, keinen konkreten Beweis angeboten, weder durch Vernehmung des Enkels noch durch die Vernehmung sonstiger Personen. Er hatte lediglich für seine Behauptung, dass der junge Mann sein Enkel ist und dessen Wohnverhältnisse bisher beengt sind, Beweis durch Vernehmung von dessen Vater – seines Sohnes – angeboten. Das Amtsgericht Kreuzberg war allein auf Grundlage der Anhörung des Vermieters nicht davon überzeugt, dass der Enkel des Vermieters tatsächlich in die gekündigte Wohnung einziehen und diese bewohnen wolle. Dies gerade deswegen, weil dem Vermieter ein (naheliegendes) Beweismittel zur Verfügung gestanden hätte, nämlich die Vernehmung des Enkels, er dieses jedoch trotz entsprechender Hinweise des Gerichts und der Rechtsanwältin des Mieters nicht angeführt hatte. Die Klage des Vermieters wurde daher abgewiesen.


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