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Mietrecht

Urteile

Kündigung des Mietverhältnisses wegen Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung

Eine Kündigung wegen Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung kann nicht allein damit begründet werden, dass ein geplanter Verkauf der Wohnung in unvermietetem Zustand einen höheren Verkaufserlös verspricht.

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 30.07.2013 – AZ 13 C 138/13 –

Der Mieter zahlte für seine 1-Zimmer-Wohnung seit der Anmietung im Jahr 2005 eine Bruttowarmmiete von 150 Euro monatlich. Im Oktober 2012 kündigte die Vermieterin die Wohnung mit der Begründung, sie wolle die Wohnung verkaufen, das bestehende Mietverhältnis hindere sie jedoch, einen angemessenen Kaufpreis zu erzielen. Ihre anschließende Räumungsklage begründete sie damit, dass die Wohnung in vermietetem Zustand praktisch unverkäuflich sei, der erzielbare Preis 30 bis 40% unter dem Verkehrswert liege und eine konkrete Interessentin nur Interesse am Kauf einer geräumten Wohnung habe. Den jährlichen Bruttomieteinnahmen von 1.800 Euro stünden außerdem jährliche Kosten von 1.200 Euro gegenüber, potenzielle Käufer würden jedoch allenfalls den zwölffachen Nettojahreserlös, also 7.200 Euro zahlen. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg wies die Räumungsklage der Vermieterin ab. Es hielt die Kündigung für nicht ausreichend begründet. Die Vermieterin hätte bereits im Kündigungsschreiben mitteilen müssen, dass sie die Absicht hat, die Wohnung leer stehend zu verkaufen, dass ein Verkauf in vermietetem Zustand unmöglich oder nur mit Verlusten möglich sei, aus welchen Gründen der Verkauf erfolgen solle und welche konkreten Nachteile ihr beim Unterlassen des Verkaufs beziehungsweise beim Verkauf in vermietetem Zustand drohten. Darüber hinaus habe die Vermieterin nicht ausreichend vorgetragen, dass die Wohnung nicht auch in vermietetem Zustand verkauft werden könnte. Dafür hätte sie entsprechende Verkaufsversuche der Wohnung in vermietetem Zustand zu einem bestimmten Preis und entsprechende Misserfolge darlegen müssen.

 

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Hans-Christoph Friedmann