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Mietrecht

Urteile

Beseitigung von Bäumen als Kosten der Gartenpflege

Zu den als Betriebskosten umlagefähigen Kosten der Gartenpflege gehören auch die Kosten für die alters- oder witterungsbedingte Beseitigung von Bäumen.

AG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2002 – AZ 33 C 6544/02 –

Vermieter und Mieter stritten sich um die Frage, ob die Kosten der Entfernung eines "zu groß gewordenen" Kirschbaums im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung anteilig auf den Mieter umgelegt werden darf.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat dem Anspruch des Vermieters stattgegeben. Es gelangte in seinem Urteil zur Ansicht, dass zu den Kosten für die Pflege und Unterhaltung einer Gartenfläche auch die Kosten der Beseitigung der durch Alter , Witterung oder sonstiger Umwelteinflüsse abgängen Bäume gehöre. Etwas anderes gelte nur, wenn ein Baum nicht zur Pflege des Gartens sondern aus anderen Gründen - etwa wegen der Beschwerde eines Nachbarn - entfernt werde. Unter Beachtung dieser Grundsätze gehöre das Entfernen von "zu groß gewordenen" Bäumen ebenso zur Gartenpflege wie das Entfernen von kranken Bäumen. Maßgeblich sei, dass die Entfernung vor dem Hintergrund einer "Verbesserung" des Gartens erfolgt sei.

Abgedruckt in WuM 2002,498