Mietrecht
Urteile
Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale
Im Jahr 1995 eingebaute Isolierglasfenster mit einem U-Wert von 1,8 sind keine „modernen Isolierglasfenster“ und somit nicht wohnwerterhöhend. Das ergibt sich einerseits aus dem Alter, andererseits daraus, dass sie nicht mehr heutigem Standard entsprechen, welcher einen U-Wert von mindestens 1,3 erfordert.
Eine „unzureichende Elektroinstallation“ liegt vor, wenn im Bad keine Steckdose vorhanden ist.
Eine „unzureichende Elektroinstallation“ liegt vor, wenn im Bad keine Steckdose vorhanden ist.
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 04.03.2010 – AZ 18 C 326/09 –