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Mietrecht

Urteile

Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale

Im Jahr 1995 eingebaute Isolierglasfenster mit einem U-Wert von 1,8 sind keine „modernen Isolierglasfenster“ und somit nicht wohnwerterhöhend. Das ergibt sich einerseits aus dem Alter, andererseits daraus, dass sie nicht mehr heutigem Standard entsprechen, welcher einen U-Wert von mindestens 1,3 erfordert.
Eine „unzureichende Elektroinstallation“ liegt vor, wenn im Bad keine Steckdose vorhanden ist.

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 04.03.2010 – AZ 18 C 326/09 –