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Mietrecht

Urteile

Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale

Eine hüfthohe Hecke reicht für eine „sichtbegrenzende Müllstandsfläche“ aus und ist somit wohnwerterhöhend. Ein völliger Ausschluss der Einsicht in die Müllstandsfläche ist nicht erforderlich, vielmehr reicht eine erkennbar sichtbegrenzende Funktion aus. Zumindest der Boden, auf dem oft loser Müll liegt, ist bei einer hüfthohen Hecke nicht zu sehen.
Ein ordentlich gestalteter Innenhof ist kein „aufwändig gestaltetes Wohnumfeld“. Dafür ist eine besondere Gestaltung erforderlich, z. B. durch aufwändige Wege- oder Sitzflächengestaltung oder Ähnliches.

AG Lichtenberg, Urteil vom 04.05.2010 – AZ 6 C 442/09 –