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Mietrecht

Urteile

Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale

Ein Handwaschbecken in der Größe von 50 cm x 36 cm ist kein „kleines Handwaschbecken“. Ein solches liegt vielmehr nur vor, wenn es weniger als 40 cm breit ist.
Ein 4 qm großer Balkon ist jedenfalls dann „groß und geräumig“, wenn er 1,20 m breit ist.
Eine „Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz“ liegt bereits dann vor, wenn die Wasserrohre im Bad über Putz liegen.

LG Berlin, Urteil vom 03.11.2009 – AZ 63 S 184/09 –