Mietrecht
Urteile
Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale
Ob die „Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz“ liegt, richtet sich nicht nach der Wohnung insgesamt, sondern nur nach der Zahl der Räume, die über einen Wasseranschluss verfügen.
LG Berlin, Urteil vom 06.10.2009 – AZ 63 S 509/08 –