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Mietrecht

Urteile

Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale

Ob die „Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz“ liegt, richtet sich nicht nach der Wohnung insgesamt, sondern nur nach der Zahl der Räume, die über einen Wasseranschluss verfügen.

LG Berlin, Urteil vom 06.10.2009 – AZ 63 S 509/08 –