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Mietrecht

Urteile

Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe und Sondermerkmale

Auch ein Wintergarten ist nur dann wohnwerterhöhend, wenn er „groß und geräumig“ ist.
Ein 3,1 qm großer Wintergarten ist nicht wohnwerterhöhend.

LG Berlin, Urteil vom 15.10.2010 – AZ 63 S 110/10 –