Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Zwangsversteigerung

Welche Folgen hat die Zwangsversteigerung eines Gebäudes für dessen Mieter/innen?

Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Eigenheimen und Eigentumswohnungen hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Mieter/innen wären nicht unmittelbar von dieser Eigentümerproblematik betroffen, würde nicht das ZVG in seinem § 57 a dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.

 

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate und daraus ergibt sich, dass beispielsweise eine im Dezember erworbene Wohnung bis einschließlich zum 3. Werktag des Januar per 31. März gekündigt werden kann. Allerdings muss der Ersteher ein berechtigtes Interesse in seinem Kündigungsschreiben angeben und nachweisen können (BGH, WM 82, 178). Das heißt auch hier bedarf jede Kündigung eines gesetzlich zulässigen Kündigungsgrunds nach § 573 BGB. Wird der erste Termin nicht wahrgenommen, so ist das außerordentliche Kündigungsrecht erloschen.

 

Sollten Mieter/innen eine Wohnung anmieten, die gerade ersteigert wurde, so trifft den Zwangsverwalter die Pflicht, die Mieter/innen auf dieses Kündigungsrecht des Erwerbers hinzuweisen. Unterlässt er dies, so steht den Mieter/innen ggf. einen Schadensersatzanspruch gegen ihn zu.


Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Was sollte vor dem Unterschreiben eines Mietvertrages beachtet werden?

Was ist wichtig, wenn neue Hauseigentümer vor der Tür stehen?

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"