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Wirtschaftseinheit (Betriebskosten)

Darf der Vermieter mehrere Gebäude zu Wirtschaftseinheiten zusammenfassen?

Im Allgemeinen sind die Betriebskosten jeweils für ein einzelnes Haus zu ermitteln und umzulegen. Im sozialen Wohnungsbau kann aber eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Wirtschaftseinheiten vorgenommen werden. Auch können auch im freifinanzierten Wohnungsbau - sofern mietvertragliche Regelungen dem nicht entgegenstehen - Wirtschaftseinheiten die Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten bilden, wenn

  1. die Gebäude einheitlich verwaltet werden,
  2. in unmittelbarem örtlichen Zusammenhang stehen und
  3. keine wesentlichen Unterschiede im Wohnwert bestehen.

Außerdem müssen bautechnischer Stand, Bauwesen, Ausstattung und Nutzungsart gleich sein und die Wohnungen vergleichbaren Zuschnitt haben.