Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Umlagefähigkeit der Kosten für einen Concierge-Dienst bzw. Pförtnerdienst

Ob die Kosten für einen Concierge-Dienst bzw. Pförtnerdienst in Wohngebäuden als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter die Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Concierge-Dienst verneint, weil er die Einführung eines solchen Dienstes aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort für nicht geboten hielt. Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin angeführt, dass aufgrund der Größe des Wohnhauses mit 239 Einheiten sowie dem gesteigerten Bedürfnis der vorwiegend älteren Mieter nach erhöhter Sicherheit ein sogenannter Concierge-Dienst erforderlich sei. Das Landgericht Berlin hatte den Vortrag der Vermieterin zu einer entsprechenden Gefährdungslage und der daraus resultierenden Notwendigkeit eines Concierge-Dienstes für nicht ausreichend erachtet. Diese Würdigung des Landgerichts war nach Ansicht des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerfrei.

Abgedruckt in Wohnungswirtschaft und Mietrecht 2005, S. 336

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 323


Schlüsselbegriffe: BGH, Bundesgerichtshof, 05.04.2005, VIII ZR 78/04, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Betriebskostenverordnung, kalte Betriebskosten, warme Betriebskosten, Wirtschaftlichkeit, Vollwartungsvertrag, Pförtner, Doorman, Concierge, Sicherheitsdienst, Wachschutz, Wachschutzdienst, Ablesetermine, Ablesung, Security, Überwachung, Post, Betriebskosten, sonstige Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Kündigungsfrist, Mieterhöhung, Berlin, Betriebskostenaufstellung, Aufstellung, Berlin, Berliner MieterGemeinschaft, Mietergemeinschaft, Mieterverein, Beratung, Mietrechtsberatung, Mietrechtliche Beratung, Mietrechtsschutzversicherung, Prozesskostenversicherung, Prozesskostenschutz, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Berlin, Mietrecht, Mietvertrag, Miete, Mieter, Mieterin, Mietminderung, Mieterhöhung, Vermieter, Wohnung, Mietenpolitik, Mieterschutz, Wohnung, Wohnungspolitik, Hilfe, Sanierung, Instandsetzung, Modernisierung

Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Alles was Sie über die Mietkaution und Bürgschaften wissen sollten.

Infoschrift

Untermiete

Die wichtigsten Tipps und Infos zu den Themen Untermiete und Wohngemeinschaften.

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"