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Übergabe der Wohnung / Gebrauchsgewährung

Welche Rechte haben die Mieter/innen, wenn der Vermieter den Mieter/innen die Wohnungsschlüssel nicht übergibt?

§ 535 BGB regelt die Hauptpflichten des Mietvertrages und bestimmt unter anderem hinsichtlich der Vermieterpflichten: „Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.“

Die Verletzung dieser Hauptpflicht hat für den Vermieter umfangreiche Konsequenzen: Die Mieter/innen können

  1. die Miete auf Null mindern (§ 536 Abs. 1 BGB),
  2. den Mietvertrag außerordentlich fristlos kündigen (§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) und
  3.  – einen konkreten Schaden vorausgesetzt – auch Schadensersatzansprüche geltend machen (§ 536 a Abs. 1 BGB).