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Schriftform

Was bedeutet Schriftform und wann muss diese eingehalten werden?

Die Einhaltung der Schriftform im Sinne von § 126 BGB bedeutet, dass der Aussteller einer Erklärung diese eigenhändig unterschreiben muss. Diese eigenhändige Unterschrift unterscheidet die Schriftform von der Textform.

Die wichtigsten Erklärungen, die der Schriftform entsprechen müssen, sind die Kündigung des Mietvertrags, der Widerspruch des Mieters gegen eine Kündigung nach Sozialklausel, das Fortsetzungsverlangen des Mieters bei Zeitmietverträgen und Erklärungen des Vermieters im Zusammenhang mit Zeitmietvertrag ohne Kündigungsschutz.