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Provision

Darf ein Makler/Wohnungsvermittler eine Vermittlungsgebühr, auch Provision oder Courtage genannt, verlangen?

Seit dem o1. Juni 2015 gilt, was die Maklerprovision angeht, das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet Folgendes: Wenn der Vermieter den Makler damit betraut, neue Mieter/innen zu finden, muss er die Provision bezahlen. Mieter/innen müssen die Provision dagegen bezahlen, wenn sie einen Makler damit beauftragen, für sie eine neue Wohnung zu finden. Seine rechtliche Grundlage findet das Bestellerprinzip in § 2 Abs. 1a WoVermRG. Anderslautende Vereinbarungen sind im Allgemeinen unwirksam (§ 2 Abs. 5 WoVermRG).

 

Zu weiteren Fragen zu Maklerverträgen und -provision können sich Mitglieder der Berliner MieterGemeinschaft in unseren Beratungsstellen anwaltlich beraten lassen.