Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Minderung wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück

Umfangreiche Bauarbeiten auf einem benachbarten großen ehemaligen Betriebsgelände berechtigen zur Mietminderung, auch wenn dieses Gelände bereits bei Anmietung der Wohnung nicht mehr als Betriebsgelände genutzt wurde.

Die Mieter/innen mieteten 1999 eine Wohnung, welche in einem seit 1994 förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegt. In unmittelbarer Nähe des Gebäudes befand sich ein 23.000 qm großes ehemaliges Betriebsgelände, das schon zu Beginn des Mietverhältnisses nicht mehr gewerblich genutzt wurde. Seit September 2010 finden auf diesem Gelände umfangreiche Bauarbeiten statt, welche 4 Jahre dauern sollen. Die Mieter/innen begehrten deshalb vom Vermieter die Zustimmung zu einer Minderung um 10%. Der Vermieter hielt eine Minderung für ausgeschlossen, da die Mieter/innen angesichts des in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegenden, nicht mehr genutzten Betriebsgeländes bereits bei Vertragsabschluss mit erheblichen künftigen Bauarbeiten rechnen mussten. Dem folgte das Amtsgericht nicht. Ein Minderungsausschluss komme nur dann in- frage, wenn Mieter/innen den Mangel (hier: den Baulärm) kennen. Das sei vorliegend nicht der Fall. Es sei nicht ersichtlich, dass die Mieter/innen bereits 1999 damit rechnen mussten, ab 2010 über Jahre hinweg mit einem neuen Bauvorhaben derartigen Ausmaßes zu tun zu haben.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Gerd-Peter Junge


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