Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Milieuschutz

Was ist der Sinn des Milieuschutzes und wie kann er gewährleistet werden?

Die Gemeinde kann für ein Gebiet eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erlassen. Der Milieuschutz soll die soziale Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur schützen, indem bestimmte bauliche Veränderungen an Wohnungen untersagt oder unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Bis in die 2000er Jahre war es darüber hinaus üblich, Mietpreisdeckelungen für Bestandsmieter festzulegen. Diese Regelungen wurden dann jedoch gerichtlich gekippt. Milieuschutz ist eines der möglichen Ziele einer Erhaltungssatzung.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier auf unserer Webseite.


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10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

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Montag, Dienstag, Donnerstag:
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Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
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