Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Mieterhöhung nach Modernisierung ohne Zahlungsnachweis

Für die Umlage der Kosten einer Modernisierung auf die Miete ist es nicht erforderlich, dass der Vermieter die Bezahlung der zugrunde liegenden Rechnungen nachweist.
(Leitsatz der MieterEcho-Redaktion)

Der Vermieter erklärte nach einer Modernisierung eine Mieterhöhung nach § 559 b BGB. Der Mieter machte von seinem Recht auf Einsicht in die Rechnungsbelege Gebrauch. Er bestritt anschließend jedoch, dass der Vermieter die ausgewiesenen Rechnungsbeträge tatsächlich gezahlt habe, und vertrat die Auffassung, ohne Vorlage entsprechender Zahlungsnachweise nicht zur Zahlung der Mieterhöhung verpflichtet zu sein. Das Landgericht Berlin hielt die Mieterhöhung dennoch für wirksam und dementsprechend die Zahlungsklage des Vermieters für begründet. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mieters gegen das Urteil des Landgerichts Berlin zurück. Der Mieter habe Einsicht in die dem Erhöhungsverlangen zugrunde liegenden Rechnungen erhalten und auch nicht eingewandt, dass die in Rechnung gestellten Maßnahmen nicht durchgeführt worden wären. Die Kosten wären dem Vermieter mit der Ausstellung der Rechnungen – jedenfalls in Form einer fälligen Verbindlichkeit gegenüber dem Bauunternehmer – entstanden und damit auch ohne Zahlungsnachweis umlagefähig.


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