Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Lebensgefährte / Lebensgefährtin

Welche Rechte haben nichteheliche Partnerschaften, "wilde Ehen" in mietrechtlicher Hinsicht?

Lebensgefährten sind dem Gesetz nach nicht mit Ehepartner/innen und Familienangehörigen gleichzusetzen, ihre Rechte im Bereich des Mietrechts sind aber nach der am 01.09.2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform etwas gestärkt worden.

Der BGH hat den Grundsatz ausgesprochen (Urt. v. 05.11.2003, AZ: VIII ZR 371/02), "dass der Mieter ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt ist, den Gebrauch der Mietsache, z.B. einer gemieteten Wohnung, einem Dritten zu überlassen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB). Für den Bereich des Wohnungsmietrechts ist als "Dritter" im Sinn dieser Vorschrift - anders als Familienangehörige oder Besucher des Mieters - auch der Lebensgefährte anzusehen. (...) Den berechtigten Belangen des Mieters trägt das Gesetz allerdings dadurch Rechnung, dass es in § 553 Abs. 1 S. 1 BGB den Mieter/innen ausdsrücklich einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zur Aufnahme eines Dritten in die gemietete Wohnung einräumt, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat" (Pressemitteilung des BGH Nr. 131/2003).

 

Der Wunsch, eine nichteheliche Gemeinschaft zu begründen, ist zweifellos ein solches "berechtigtes Interesse". Will die Mieterin/der Mieter ihren/seinen Lebensgefährten/in also in ihre/seine Wohnung einziehen lassen, so hat sie/er den Vermieter zu informieren. Sollte der Vermieter etwas dagegen einzuwenden haben, ist seine Genehmigung notfalls auf gerichtlichem Weg herbeizuführen.


Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Überhöhte Heizkostenabrechnung? - Unsere Infoschrift hilft bei der Überprüfung.

Mieterhöhung mit Begründung über Mietspiegel? – Erfahren Sie, was sie nicht akzeptieren müssen.

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"