Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Keine Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle von Öfen und Wandanschlüssen

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass Öfen einer regelmäßigen Kontrolle, etwa im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit der Wandanschlüsse, zu unterziehen.

 

Bei einer Kaminkehrung drang durch gelockerte Wandanschlüsse der Öfen Ruß in die Wohnung des Mieters ein. Der Mieter verlangte Schadensersatz vom Vermieter, da dieser gegen seine Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe. Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Anspruch des Mieters verneint. Der Vermieter sei nicht verpflichtet gewesen, ohne besonderen Anlass (z. B. eine vorherige Mängelmeldung des Mieters oder frühere Unregelmäßigkeiten beim Betrieb der Öfen) eine regelmäßige Kontrolle der Öfen vorzunehmen.


Schlüsselbegriffe: regelmäßigen Kontrolle, Öfen, Wandanschlüssen, Instandhaltungspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Mängelmeldung

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