Einen Anspruch auf den Einbau einer Gegensprechanlage haben Mieter/innen nicht. Allerdings wird bei kaum einer Modernisierung auf den Einbau einer Gegensprechanlage verzichtet. Die Einbaukosten werden dann auf die Mieter/innen umgelegt (regelmäßig 11% der Kosten auf die Jahresmiete).
Nach dem Berliner Mietspiegel ist eine „Gegen-/Wechselsprechanlage mit Videokontakt und elektrischem Türöffner“ ein wohnwerterhöhendes Merkmal. Wohnwertmindernd ist dagegen das Merkmal „Keine Gegen-/Wechselsprechanlage mit elektrischem Türöffner".