Einen Anspruch auf den Einbau einer Gegensprechanlage haben Mieter/innen nicht. Allerdings wird bei kaum einer Modernisierung auf den Einbau einer Gegensprechanlage verzichtet. Die Einbaukosten werden dann auf die Mieter/innen umgelegt (regelmäßig 11% der Kosten auf die Jahresmiete).