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Eigenleistung des Vermieters (Betriebskosten)

Sind Leistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung ansetzbar?

Wenn der Vermieter selbst oder aber sein Personal gewisse Tätigkeiten erbracht hat (insbesondere Hausmeister-, Gartenpflege oder Hausreinigungstätigkeiten), ist der Vermieter berechtigt, ein auf Basis der erbrachten Leistungen erstelltes Angebot eines Unternehmens als Kosten in der Betriebskostenabrechnung anzusetzen. Das bedeutet, dass der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung zum Teil Kosten ansetzen darf, die bei Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstanden wären. Diese Regelung soll die Abrechnung für den Vermieter vereinfachen (Urt. v. 14.11.2012, AZ:VIII ZR 41/1).


Schlüsselbegriffe: Betriebskosten,Eigenleistung,Vermieter