Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Duldung der Modernisierung nach anfänglicher Verweigerung und Schadensersatz

Mieter/innen, die eine Modernisierung erst dulden, nachdem ihnen dies gerichtlich im Duldungsprozess nahe gelegt wurde, machen sich nicht schadensersatzpflichtig.

 

Die Vermieterin verlangte vom Mieter im Rahmen einer Modernisierung vergeblich die Zustimmung zum Austausch der vorhandenen Fenster. Sie verfolgte ihren Duldungsanspruch jedoch nicht unmittelbar nach Ablauf der von ihr gesetzten Zustimmungsfrist oder nach Ablauf der gesetzlichen Frist des § 554 Absatz 3 Satz 1 BGB. Erst nachdem alle sonstigen Arbeiten im Rahmen der von ihr durchgeführten Modernisierung abgeschlossen waren, verklagte sie den Mieter auf Duldung. In der mündlichen Verhandlung erkannte der Mieter auf entsprechenden Rat der Richterin an, dass er zur Duldung des Fensteraustauschs verpflichtet war. Der Fensteraustausch erfolgte kurz darauf. Die Vermieterin verlangte von ihm anschließend Ersatz der für einen Gerüstaufbau zu diesem Zweck angefallenen Kosten. Diese Kosten wären nicht angefallen, wenn der Mieter den Fensteraustausch im Rahmen der anderen Arbeiten am Haus geduldet hätte. Das Amtsgericht wies die Klage der Vermieterin ab. Eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche den Mieter zum Schadensersatz verpflichten könnte, habe der Mieter erst ab dem Zeitpunkt begehen können, zu welchem er sichere Kenntnis von seiner Duldungspflicht erlangt habe. Das sei erst mit dem Hinweis der Richterin in der mündlichen Verhandlung der Fall gewesen.

 

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Doris Grunow-Strempel


Anmerkung: Bei Streit über die Verpflichtung des Mieters zur Duldung von angekündigten Modernisierungsmaßnahmen kommt es häufig vor, dass Vermieter mit möglichen Schadensersatzforderungen wegen Bauverzögerungen drohen. Das Amtsgericht stellte hier klar, dass es einem Mieter grundsätzlich nicht vorgeworfen werden kann, von den ihm rechtsstaatlich zustehenden Mitteln zur Klärung Gebrauch zu machen. Lassen Sie in jedem Fall in einer unserer Beratungsstellen anwaltlich prüfen, ob in Ihrem Fall eine Duldungspflicht besteht.


Schlüsselbegriffe: Duldung, Modernisierungsmaßnahmen, Schadensersatzforderungen, Duldungsprozess, Duldungsanspruch, § 554 Absatz 3 Satz 1 BGB, Bauverzögerungen, Duldungspflicht

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