Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Bundesgerichtshof bestätigt Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin

Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Mieterhöhungsstreit sowohl die Rechtmäßigkeit der „Ermächtigungsgrundlage“ (§ 558 Absatz 3 BGB) als auch der Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin. Sie verstoßen insbesondere nicht gegen die grundgesetzlich verbürgte Eigentumsgarantie. Die Bestimmung des § 558 Absatz 3 BGB verfolge ein legitimes, dem öffentlichen Interesse dienendes Regelungsziel, „nämlich in Gebieten mit besonderer Gefährdungslage einen zu raschen Anstieg von Mieten auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zu dämpfen“ . Zur Erreichung dieses Ziels sei ein im Hinblick auf die Eigentümerinteressen weniger einschneidendes, aber gleich wirksames Mittel nicht eindeutig feststellbar. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass der Berliner Senat für die ganze Stadt die Mieterhöhungsmöglichkeit auf eine Steigerung von 15% begrenzt hat. Der Gesetzgeber habe den Landesregierungen einen „weiten wohnungsmarkt- und sozialpolitischen Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum eingeräumt, der anhand der örtlichen Gegebenheiten ausgefüllt werden muss“ . Diesen Spielraum hätte das Land Berlin nur dann überschritten, wenn seine Erwägungen offensichtlich verfehlt gewesen wären. Das konnte der Bundesgerichtshof nicht feststellen. Das „methodische Konzept des Verordnungsgebers“ (des Berliner Senats) sei „tragfähig“. Das Gericht dürfe nicht seine eigene Beurteilung an die Stelle des weitreichenden Beurteilungsspielraums des Landes setzen.


Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Überhöhte Heizkostenabrechnung? - Unsere Infoschrift hilft bei der Überprüfung.

Alles was Sie über die Mietkaution und Bürgschaften wissen sollten.

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"