Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Betriebskostenabrechnung überprüfen

Was müssen Mieter/innen bezüglich der Prüfung ihrer Betriebs-und Heizkostenabrechnung wissen?

Bevor Mieter/innen die sich aus der Betriebskostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung ergebende Nachzahlung leisten oder ein Guthaben annehmen, sollten sie die Abrechnung genau überprüfen (lassen)! In Betriebs- und Heizkostenabrechnungen verstecken sich oft Fehler und der Teufel steckt - wie so oft - im Detail.

 

Grundsätzlich haben Mieter/innen den Nachforderungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Abrechnung zu begleichen (§ 286 Abs. 3 BGB) - daraus ergeben sich rund 4 Wochen Überprüfungsfrist. Diese Frist ist auch sehr wichtig und auf jeden Fall für eine Überprüfung der Abrechnung zu nutzen, da Mieter/innen zur Zahlung des Nachzahlungsbetrags nur verpflichtet sind, wenn

  1. die Abrechnung rechnerisch und inhaltlich richtig,
  2. von der Darstellung her für den Mieter nachvollziehbar ist und
  3. der Nachforderungsanspruch des Vermieters besteht.

Vermeiden sollte man es, zuerst den Nachzahlungsbetrag zu zahlen und dann die Abrechnung zu überprüfen/ überprüfen zu lassen. Unserer Erfahrung nach gestaltet es sich nach der Zahlung recht schwer, vom Vermieter bzw. der Verwaltung Antworten oder gar eine Korrektur zu verlangen.

Nicht verwechseln: Nach § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB gilt für Mieter/innen zwar eine Zwölfmonatsfrist. Diese gilt jedoch nur für das Geltendmachen von Einwänden gegen die Abrechnung und hat keinen direkten Einfluss auf die Verpflichtung zur Leistung des Nachzahlungsbetrags. Mieter/innen haben also nicht 12 Monate Zeit, die Nachzahlung zu leisten.


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